Deutschland
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Dieser Artikel behandelt den deutschen Staat, im engeren Sinn die Bundesrepublik Deutschland; zu weiteren Bedeutungen siehe Deutschland (Begriffsklärung). |
Deutschland ist ein föderalistischer Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß ihrer Verfassung eine Republik, die aus den 16 deutschen Ländern gebildet wird. Sie ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat[9] und stellt als Bundesstaat die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Bundeshauptstadt ist Berlin.
Deutschland grenzt an neun europäische Nachbarstaaten; naturräumlich grenzt es an die Gewässer der Nord- und Ostsee und im Süden an das Bergland der Alpen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und zählt mit rund 81,8 Millionen Einwohnern zu den dichtestbesiedelten Flächenländern der Erde.
Als Gründungsmitglied der Europäischen Union ist Deutschland deren bevölkerungsreichstes Land und bildet mit insgesamt 17 EU-Mitgliedstaaten eine Währungsunion, die Eurozone. Es ist Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE, des Europarates, der G8 und der G20.
Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte der Welt. Im Jahr 2009 war es die zweitgrößte Export- und drittgrößte Importnation. Der Human Development Index zählt Deutschland zu den sehr hoch entwickelten Staaten.
Begriffsgeschichte und Landesname [Bearbeiten]
Im
Sachsenspiegel von 1369 steht: „Iewelk
düdesch lant hevet sinen palenzgreven“ („jegliches deutsche (bzw. deutschsprachige) Land hat seinen Pfalzgrafen“)
„Deutsch“ bedeutete ursprünglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunächst die Sprache.[10] Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet. Davor sind nur Wortfügungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war. In einem Buch von 1487 ist u. a. von „in teutschen landen lassen machen“ zu lesen.[11]
Die Begriffe wurden als Synonym vor allem für (vor-)staatliche Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren. Das Heilige Römische Reich („Alte Reich“) entwickelte sich ab 962 aus dem Ostteil des Fränkischen Reiches. Mit den Namenszusätzen Heilig und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) bildete sich zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 ein Staatenbund heraus. Nach der Niederlegung der Reichskrone 1806 dominierten das Kaisertum Österreich, das Königreich Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands; nach 1815 folgte als lockerer Staatenbund der Deutsche Bund.
Die Reichskrone des
Heiligen Römischen Reiches (Sacrum Romanum Imperium). Das Herrschaftsgebiet erhält im späten 15. Jahrhundert den Zusatz
Deutscher Nation (Nationis Germanicæ).
Mit den von Preußen initiierten zentralstaatlichen Staatsformen seit 1867 wurden in zwei Schritten große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871 mit demselben identisch. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie 1918 wurde diskutiert, mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik oder Republik Deutschland die ausgerufene Staatsform zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung Deutsches Reich bei.
Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte ausschließlich den Begriff Deutschland für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Der Begriff Deutschland fand in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung.[12] Die DDR nutzte das Wort Deutschland zwar nicht direkt im Staatsnamen, jedoch wurde es ausdrücklich als synonymer Begriff für DDR im Artikel 1 der Verfassung von 1949 verwendet. Später verwendete die DDR fast nur noch das Attribut deutsch beziehungsweise den Namenszusatz „… der DDR“ für staatliche Hoheitsbezeichnungen. Mit der Deutschen Einheit 1990 wurde die Deutschlandfrage abschließend geklärt.[13]
Im Laufe der Jahrhunderte traten einige Gebiete aus dem Raum der deutschen Länder beziehungsweise Deutschlands heraus. Unter anderem waren dies aufgrund des Westfälischen Friedens 1648 die Niederlande, deren Sprachvarietäten sich u. a. durch den Buchdruck vom Deutschen getrennt hatten (vgl. Niederländisch (Name)), die Eidgenossenschaft sowie das Elsass und (Nordost-)Lothringen (frz. Moselle). Nach dem Ende des Deutschen Bundes 1866 traten dann Luxemburg, Liechtenstein und Österreich (zuletzt 1945) heraus. Die Gründung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte unter Aneignung Elsaß-Lothringens, während die Niederlagen in beiden Weltkriegen Gebietsverluste zur Folge hatten. Nach 1919 musste Deutschland neben der Rückgabe des Elsass und Lothringens sowie kleinerer Gebiete an Dänemark, Belgien, Tschechoslowakei und Litauen vor allem die Provinzen Posen und Westpreußen an die neu gegründete zweite Polnische Republik abtreten. Die restlichen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, namentlich Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen, kamen ab 1945 unter sowjetische und größtenteils polnische Verwaltung. Sie wurden in deren Staatsgebiete integriert, nachdem die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde. 1990 wurde der Anspruch auf die vormaligen deutschen Ostgebiete im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands auch formell mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben.
Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[14] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung. Vielmehr eignete sich der Begriff in der Entfaltung der politischen Macht des wohlhabenden Bürgertums in Deutschland als einigende Idee für regionale und lokale Eliten.
Siehe auch: Deutsch (Etymologie)
Physische Geographie [Bearbeiten]
Die naturräumlichen Großregionen sind von Nord nach Süd Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgszone und Alpenvorland mit Alpen.
Deutschland hat insgesamt neun Nachbarstaaten: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Damit ist Deutschland das Land mit den meisten europäischen Nachbarstaaten.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (auf einer Länge von 67 Kilometern), im Nordosten an Polen (442 Kilometer), im Osten an Tschechien (811 Kilometer), im Südosten an Österreich (815 Kilometer; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 Kilometer; mit Grenze der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 Kilometer), im Westen an Luxemburg (135 Kilometer) und Belgien (156 Kilometer) und im Nordwesten an die Niederlande (567 Kilometer).
Die Grenzlänge beträgt insgesamt 3757 Kilometer (ohne Grenze im Bodensee, siehe Kondominium).
Der nördlichste Punkt befindet sich auf der Insel Sylt nördlich von List am Ellenbogen. Den südlichsten Punkt Deutschlands bildet das Haldenwanger Eck südlich von Oberstdorf. Vom Ellenbogen bis zum Haldenwanger Eck sind es etwa 886 Kilometer Luftlinie. Der westlichste Ort Deutschlands liegt im Isenbruch des Selfkant an der Grenze zu den Niederlanden nahe der Maas, der östlichste zwischen Neißeaue-Deschka und Neißeaue-Zentendorf in einer Flussschleife der Lausitzer Neiße. Vom Isenbruch bis zur Flussschleife der Neiße sind es rund 636 Kilometer Luftlinie.
Während der wechselvollen Geschichte veränderte sich auch der Mittelpunkt Deutschlands. Die Gemeinden Görlitz, Selfkant, List und Oberstdorf, welche die heutigen geografischen Extrempunkte Deutschlands markieren, sind darüber hinaus im sogenannten Zipfelbund zusammengeschlossen.
Geologische Karte Deutschlands (1869)
Auf die Zeit des Paläozoikums (Erdaltertum) gehen die kristallinen Gesteine Deutschlands wie Gneis und Granit zurück, wie sie in den deutschen Mittelgebirgen, zum Beispiel dem Harz, anzutreffen sind. Auch die Sedimentgesteine des Rheinischen Schiefergebirges stammen aus diesem Erdzeitalter und lagerten sich in der Zeit von Devon und Unterkarbon ab. Die Heraushebung der Gesteine und damit die Gebirgsbildung setzte jedoch erst im späten Pliozän ein. Am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges finden sich Gesteinsschichten aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert sind (Ruhrkarbon).
Im Mesozoikum (Erdmittelalter) wurden jene Gesteinsschichten gebildet, die in zahlreichen süd- und ostdeutschen Regionen überwiegen. In der Pfalz, in Thüringen, Teilen Bayerns und Sachsens wird der Untergrund von Gesteinen der Trias dominiert, des frühen Mesozoikums. Die Juragebirge (vor allem Schwäbische und Fränkische Alb) gehen auf die Jurazeit zurück. Anders als in der Trias in Deutschland, die von Sandstein geprägt ist, herrscht bei den jurassischen Gesteinen der Kalkstein vor.
Im Känozoikum (Erdneuzeit) erfolgte vor allem die Verfüllung der Flussniederungen und -becken.
Aktiver Vulkanismus wird nicht beobachtet, jedoch zeigen vulkanische Gesteine ehemaligen Vulkanismus an. Diese finden sich insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg, aber auch im Bereich des Schwäbischen Vulkans. In der Vulkaneifel treten bis in die Gegenwart Kohlenstoffdioxidquellen (Mofetten) zutage, deren eindrucksvollstes Beispiel der Geysir Andernach ist, der mit 50 bis 60 Metern höchste Kaltwassergeysir der Erde.
Obwohl Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt, kommen schwache Erdbeben vor, insbesondere im Bereich der Riftzonen im Südwesten und Westen (Oberrheingraben, Rheingraben, Hohenzollerngraben).
Die
Zugspitze in
Bayern ist mit 2962 Metern über Normalhöhennull die höchste Erhebung Deutschlands.
Das Faltengebirge der Alpen ist das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Der mit Österreich geteilte Gipfel der Zugspitze (2962 Meter) ist der höchstgelegene Punkt des Landes.
Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald (1493 Meter), gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald (1456 Meter). Gipfel über 1000 Meter besitzen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1142 Meter erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 Meter, von denen die Heidehöhe in Schraden mit 201,4 Meter die höchste ist.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 Meter unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 Meter unter Normalnull am Grund des Hemmelsdorfer Sees nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 Meter unter Normalnull am Grund des Tagebaus Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Siehe auch: Liste der höchsten Berge Deutschlands, Liste der Gebirge und Höhenzüge in Deutschland
Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima in Deutschland wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der das durchschnittliche Temperaturniveau für die Breitenlage ungewöhnlich hoch gestaltet.
Die mittlere Jahresdurchschnittstemperatur (bezogen auf die Normalperiode 1961–1990[15]) beträgt im bundesweiten Gebietsmittel 8,2 °C, die mittleren Monatsdurchschnittstemperaturen liegen zwischen −0,5 °C im Januar und 16,9 °C im Juli. Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt 789 Millimeter. Die mittlere monatliche Niederschlagshöhe liegt zwischen 49 Millimeter im Februar und 85 Millimeter im Juni.
Die tiefste jemals in Deutschland gemessene Temperatur betrug −45,9 Grad Celsius; sie wurde am 24. Dezember 2001 am Funtensee registriert. Die bisher höchste Temperatur betrug 40,3 Grad Celsius und wurde am 8. August 2003 in Nennig im Saarland erreicht. Zum Teil widersprechen sich die Angaben; so lag laut dem Deutschen Wetterdienst die absolute Höchsttemperatur in Deutschland mit gemessenen 40,2 Grad Celsius am 27. Juli 1983 in Gärmersdorf bei Amberg (Oberpfalz), am 9. August 2003 in Karlsruhe sowie am 13. August 2003 in Freiburg im Breisgau und Karlsruhe.
Siehe auch: Zeitreihe der Lufttemperatur in Deutschland
Die sechs ins Meer mündenden Fließgewässer mit den größten Einzugsgebieten sind Rhein, Donau, Elbe, Oder, Weser und Ems. Fünf davon entwässern in Nord- und Ostsee, eines (die Donau) dagegen ins Schwarze Meer. Die Einzugsgebiete beider Systeme werden durch die europäische Hauptwasserscheide voneinander getrennt. Der 865 Kilometer in Deutschland bzw. als Grenzfluss fließende Rhein dominiert den Südwesten und Westen. Seine wichtigsten Zuflüsse sind Neckar, Main, Mosel und Ruhr. Die wirtschaftliche Bedeutung des Rheines ist enorm; er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Donau im Süden entwässert auf 647 Kilometer fast das gesamte Alpenvorland und fließt weiter nach Österreich und Südosteuropa. Ihre wichtigsten Zuflüsse sind Iller, Lech, Isar und Inn.
Im Osten Deutschlands befindet sich auf 725 Kilometern die Elbe. Ihre wichtigsten Nebenflüsse sind Saale und Havel.
Die Oder tritt ausschließlich als Grenzfluss zu Polen in Erscheinung. Ihr wichtigster Zufluss ist die Neiße.
Das Einzugsgebiet der Weser liegt vollständig in Deutschland. Sie speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Norden.
Die Ems fließt im äußersten Nordwesten.
Die natürlichen Seen sind überwiegend glazialen Ursprungs. Daher finden sich die meisten der großen Seen im Alpenvorland, in der Holsteinischen Schweiz und in Mecklenburg. Der größte vollständig zum deutschen Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Der größte See mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen.
Im Osten Deutschlands befinden sich viele große, künstliche Seen in ehemaligen Braunkohleabbaugebieten.
Siehe auch: Liste von Flüssen in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
In der Nordsee dominieren die Inselgruppe der Nordfriesischen Inseln und die Inselkette der Ostfriesischen Inseln. Helgoland und Neuwerk sind ebenfalls bewohnt. Die Nordfriesischen Inseln stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Die Ostfriesischen Inseln sind Barriereinseln, die durch die Brandungsdynamik aus Sandbänken entstanden.
Die größten deutschen Inseln in der Ostsee sind (von West nach Ost) Fehmarn, Poel, Hiddensee, Rügen und Usedom; größte Halbinsel ist Fischland-Darß-Zingst. Mit Ausnahme von Fehmarn sind sie Teil einer Boddenküste.
Die größten und bekanntesten Inseln in Binnengewässern sind Reichenau, Mainau und Lindau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee.
Siehe auch: Liste deutscher Inseln
Insgesamt werden 52 Prozent landwirtschaftlich genutzt (2009), Wälder bedecken weitere 29,5 Prozent. 14 Prozent werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 2 Prozent, die restlichen 2,5 Prozent verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland und auch Tagebaue.
Um Ballungs- respektive Verdichtungsgebiete, also Einwohnerkonzentrationen, zu veranschaulichen, können Gemeindegrößen, Agglomerationen und die sogenannten Metropolregionen herangezogen werden.
In Deutschland gibt es etwa 80 Großstädte, also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Davon haben 14 mehr als 500.000 Einwohner. Eine Besonderheit Deutschlands ist die historisch bedingt überwiegend randlastige, dezentrale Verteilung der Großstädte. Die entlang des Rheins verlaufenden Ballungsräume im Westen und Südwesten Deutschlands bilden dabei den Mittelteil der zentralen europäischen Bevölkerungskonzentration, die mit dem Begriff Blaue Banane umschrieben wird.
Unter Agglomeration versteht man ein größeres zusammenhängendes Siedlungsgebiet oder auch eine weitgehend urbanisierte Fläche. Da Gemeinde- und Siedlungsgrenzen meist erheblich voneinander abweichen, gibt die Betrachtung der Agglomerationen einen authentischeren Aufschluss über Bevölkerungskonzentrationen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden in Deutschland Agglomerationen jedoch nicht statistisch genau definiert und abgegrenzt. Die meisten Agglomerationen sind monozentrisch; das Ruhrgebiet hingegen ist ein klassisches Beispiel für einen polyzentrischen Verdichtungsraum.
Von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wurden elf sogenannte Europäische Metropolregionen (EMR) festgelegt. Diese gehen über den Begriff der Agglomeration weit hinaus.
Ballungsraum |
Einwohner
Stadt |
Einwohner
Agglomeration |
Einwohner
Metropolregion |
Berlin |
3.450.000 |
4.300.000 |
5.950.000 |
Hamburg |
1.780.000 |
2.600.000 |
4.270.000 |
München |
1.330.000 |
2.000.000 |
5.200.000 |
Köln |
1.000.000 |
1.900.000 |
11.690.000 |
Frankfurt |
670.000 |
1.930.000 |
5.520.000 |
Stuttgart |
600.000 |
1.800.000 |
5.290.000 |
Ruhrgebiet/Rhein-Ruhr |
|
4.700.000 |
11.470.000 |
Siehe auch: Liste der Großstädte in Deutschland, Liste der Agglomerationen in Deutschland, Liste der Metropolregionen in Deutschland
Da Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegt, ist seine Flora von Laub- und Nadelwäldern geprägt. Örtlich weist die Flora in Deutschland eine hohe Diversifikation durch Standortfaktoren des Geländeprofils, der Geländehöhe und -geologie sowie der mesoklimatischen Lage auf. Von West nach Ost kennzeichnet die natürliche Vegetation den Übergang vom Westseitenseeklima zum Kontinentalklima.
Die Laubwälder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen Auwälder im Bereich der Flüsse und Seen und Eichen-Buchen-Mischwälder typisch; die Alpen und Mittelgebirge sind geprägt durch Schluchtwald. Der Pionierwald wird, besonders auf sandigen Flächen, vor allem von Birken und Kiefern gebildet. Allerdings werden die früher sehr verbreiteten Laubwälder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.
Der
Thüringer Wald im Winter. Rund 30 % der Staatsfläche sind bewaldet.
Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland, wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten, hauptsächlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nährstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayerische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die äußerst vegetationsarm sind und in ihrem Klima kaltgemäßigt ausgeprägt sind.
Derzeit sind 29,5 Prozent der Staatsfläche bewaldet. Damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder in der Europäischen Union, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die angestrebte Nutzung bedingt sind, das heißt der Anteil an Fichten- und Kiefernwäldern entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, nach denen Buchenmischwälder vorherrschen sollten. Neben den natürlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingeführten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingeführt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Flusstälern, unter anderem von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft für den Weinanbau umgestaltet.
Die meisten in Deutschland heimischen Säugetiere leben in den gemäßigten Laubwäldern. Im Wald leben unter vielen anderen Arten verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehe, Wildschweine sowie Luchse und Füchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen, mit teilweise wieder steigenden Beständen. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende Großsäuger wurden ausgerottet: Auerochse (um 1470), Braunbär (1835), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren Bestände sich dort wieder vermehren konnten. Im März 2010 wurde eine Herde Wisente im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Speziell im Fall von Wolf und Braunbär ist aufgrund des schlechten Rufs der Tiere eine Wiederansiedlung jedoch problematisch.
In hochalpinen Regionen leben Gämse, Steinbock und Murmeltier.
Zu den bekanntesten in Deutschland lebenden Reptilien zählen Ringelnatter, Kreuzotter und europäische Sumpfschildkröte. Daneben leben noch viele Amphibien wie Salamander, Frösche, Kröten, Unken und Molche in Deutschland, welche jedoch alle auf der Roten Liste bedrohter Tierarten aufgeführt werden.
Von dem Seeadler, mitunter vereinzelt als Vorlage für den stilisierten deutschen Wappenvogel gesehen, gibt es derzeit wieder etwa 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ausgerottet, hält aber durch Wiedereinbürgerungen in Schweiz und Österreich auch wieder Einzug in die Deutschen Alpen. Die häufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit Mäusebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Über 50 Prozent des Gesamtbestandes an Rotmilanen brütet in Deutschland, der Bestand ist aber auf Grund der intensiven Landwirtschaft rückläufig.
Demgegenüber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolger von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen Städten lebenden Stadttauben, Amseln (frühere Waldvögel), Spatzen und Meisen, für deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie Krähen und Möwen auf Müllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn sowie eine Kolonie von ca. 200–300 südamerikanischer Nandus in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der früher in den Flüssen häufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 1980er-Jahren im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingeführten Karpfen gehalten.
Der an der Nord- und Ostseeküste lebende Seehund wurde zeitweise nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Auch die sich wieder ausbreitenden Kegelrobbenbestände in Nordeuropa kehren wieder an die Küsten Deutschlands zurück, nachdem sie dort durch Bejagung vollständig verschwunden waren. Das Wattenmeer ist insbesondere im Winter Rastplatz für Vögel aus den nördlichen Breiten. Die bekannteste Walart von Nord- und Ostsee ist der Schweinswal, jedoch leben dort noch weitere sieben Walarten, unter anderem Pottwal und Schwertwal, daneben auch eine Delfinart.
Zu den lange heimischen Tieren hat sich eine beachtliche Anzahl an Neozoen angesiedelt. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Waschbär, Marderhund, Halsbandsittich und Nilgans. Weitere teils invasive Neozoen in Deutschland sind Kanadagans, Nandus, Amerikanischer Flusskrebs, Amerikanischer Ochsenfrosch, Europäisches Mufflon, Sonnenbarsche u. v. m.
Siehe dazu auch: Liste der Neozoen in Deutschland
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem im Grundgesetz Art. 20a verankerten Staatsziel. Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Bisher wurden sechs Verfassungen des seit 1871 existierenden Nationalstaats „Deutschland“ in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der jeweiligen deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das für die Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung Deutschlands verkündet wurde.
Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am 18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souveräner Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen „Umbenennung“ in „Deutsches Reich“ und die Einführung des Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen Staatsform: am 9. November 1918 wurde die „Deutsche Republik“ proklamiert, die mit dem Inkrafttreten der Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde.
Die auch Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt während der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das Besatzungsrecht der Militärgouverneure und später der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945
Als Staat und Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ führte. Demzufolge besteht der deutsche Nationalstaat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867.
Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in verschiedene Phasen einteilen lässt: Norddeutscher Bund (1867–1871), Deutsches Kaiserreich (1871–1918), Weimarer Republik (1919–1933), Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945), „Deutschland als Ganzes“ unter fremder Besatzung/Alliierter Kontrollrat (1945–1949).
Den deutschen Ländern (Bundesländer) kommt grundsätzlich Staatsqualität zu, sie sind jedoch beschränkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32 Absatz 3, Art. 24 Absatz 1 GG).[16] Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden, ist also Bundesstaat im eigentlichen Sinne. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.[17]
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[18] Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.
Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die Führungsaufgabe in der deutschen „Kanzlerdemokratie“ kommt dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin zu.[19]
Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.
Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt vom Grundsatz her bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung besteht für die Länder dann eine Gesetzgebungsbefugnis, wenn diese Bereiche nicht durch Bundesgesetz geregelt sind (Art. 72 Abs. 1 GG). Dazu zählen vor allem die in den Artikeln 74, 74a und 105 Abs. 2 GG aufgeführten Gebiete. Der Bund hat hierbei im Sinne des Absatzes 2 soweit aber das Recht, Gesetze zu erlassen, wenn dies zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder [zur] Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse […] erforderlich“ ist. Gesetzlich kann seitens des Bundes auch wieder bestimmt werden, dass auf jenen Rechtsgebieten „eine bundesgesetzliche Regelung […] durch Landesrecht ersetzt werden kann“ (Art. 72 Abs. 4 GG).
Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).
In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage bzw. Bürgerschaften bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet.
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30, Art. 83 GG).
Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945, Föderalismus in Deutschland
Der Staatshaushalt umfasste 2009 Ausgaben von 1,126 Billionen Euro, dem standen Einnahmen von 1,021 Billionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 4,4 Prozent des BIP.[20]
Die Staatsverschuldung Deutschlands betrug 2009 1,767 Billionen Euro oder 73,4 Prozent des BIP.[21]
Neben verschiedenen Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag: Hierzu zählen die Einkommen-, die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer.
Insofern Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beträgt der Steuersatz in Deutschland 19 (allgemeiner Satz) oder 7 Prozent (ermäßigter Satz, zum Beispiel Lebensmittel etc.). Umgangssprachlich bzw. EU-rechtlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt.
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer Länder. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt dem Ostteil Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 (erste Teilflächen Kehls) und 2002 (Straße N 274 bei Selfkant von den Niederlanden) durch die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch die die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.
Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt; noch immer nicht geklärt ist zudem die Deutsch-Niederländische Grenzfrage das Ems-Dollart-Gebiet betreffend. Innerhalb Deutschlands nicht abschließend geklärt ist der Verlauf der Ländergrenzen zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und eventuell Hamburg im Bereich der Unterelbe.[22]
Nicht zum Staatsgebiet gehört die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee.
Parteienlandschaft [Bearbeiten]
Zweitstimmen der Bundestagswahlen seit 1949
Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).
Außen- und Sicherheitspolitik [Bearbeiten]
Parlamentsgebäude der
Europäischen Union in Brüssel. Zusammen mit 27 Mitgliedstaaten ist Deutschland in allen EU-Institutionen vertreten.
Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU). Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.
Seit 1955 ist Deutschland Mitglied der
NATO (Gipfeltreffen in Prag, 2002)
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.
Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der
G8 und
G20 (G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm, 2007)
Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.
Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.
Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.
Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.
Nach ihrer Gründung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte aufstellen. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im Rahmen der Wiederbewaffnung gestattet, zunächst 1951 eine Grenzschutzpolizei und 1955 Streitkräfte aufzustellen, um der NATO beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. Nach Ende des Kalten Krieges wurde die Gesamtstärke der Bundeswehr von rund 500.000 schrittweise auf 250.000 Soldaten reduziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde eine maximale Friedensstärke von 370.000 deutschen Soldaten als völkerrechtlich bindend festgelegt.
In der Bundeswehr dienten im Juli 2009 250.000 Soldaten und 120.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 8,6 Prozent der Soldaten (Stand: 2009). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2009 31,1 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedsstaaten von 2,3 Prozent. Damit hat Deutschland im Vergleich den siebtgrößten nationalen Verteidigungsetat weltweit.
Im Zuge der verstärkten Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandsmissionen seit 1990 läuft derzeit eine langfristig angesetzte Reform der Streitkräfte, die eine Reduzierung des schweren Geräts (Kampfpanzer, Artillerie) zugunsten leichteren, für globale Einsätze besser geeigneten Materials zum Ziel hat. Im Juli 2009 befanden sich rund 7.400 deutsche Soldaten im Ausland im Einsatz.
Es bestand von 1956 bis März 2011 eine allgemeine Wehrpflicht für Männer. Nach den ersten Freiwilligen kamen daraufhin am 1. April 1957 die zum Dienst an der Waffe verpflichteten Rekruten in die Kasernen.[23] Der Grundwehrdienst (GWD) dauerte zuletzt sechs Monate, was bereits für Grundwehrdienstleistende galt, die zum 1. Juli 2010 einberufen worden sind. Bislang konnte alternativ als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls sechs Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophen- oder Zivilschutz (z. B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei anerkannten privaten Hilfsorganisationen) abgeleistet werden. Im Zuge einer grundlegenden Strukturreform mit einer drastischen Reduzierung der Mannstärke wurde u. a. zwecks umfassender Neuausrichtung der Bundeswehr bestimmt, dass die Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 offiziell ausgesetzt und damit faktisch aufgehoben werden soll. Sie bleibt jedoch grundsätzlich im Grundgesetz verankert. Neben den übrigen Bundestagsparteien sprachen sich seit Herbst 2010 jedoch auch die Unionsparteien für ihre Abschaffung aus; in der öffentlichen Wahrnehmung ist die Wehrpflicht mittlerweile nicht mehr unumstritten (→ Wehrgerechtigkeit).
Bis 2005 waren auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen stationiert.[24] Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.[25]
Polizei und Nachrichtendienste [Bearbeiten]
Seit 2004 werden die grün-weißen bzw. grün-silbernen
Polizeifahrzeuge einiger
Polizeien durch blau-weiße bzw. blau-silberne ersetzt
- Polizei
Zuständig für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder, welche zum Teil in Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden geteilt werden. Dabei übernehmen die Ordnungsbehörden verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.
- Nachrichtendienste
Für die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung, die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz sind in Deutschland drei verschiedene Dienste zuständig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) als klassischer Auslandsnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz nebst nachgeordneter Landesbehörden für Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst haben keine polizeilichen Befugnisse. Hinsichtlich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), des militärischen Nachrichtendienstes, wird seit 2010 von der Bundesregierung die Verschmelzung mit dem Verfassungsschutz diskutiert.
Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst, Wirtschaftskontrolldienst, Bundeskriminalamt (Deutschland), Bundesnachrichtendienst
Politische Geographie [Bearbeiten]
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Gliedstaaten, die offiziell als Länder (Bundesländer) bezeichnet werden. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden und sind somit Einheitsgemeinden. Die Freie Hansestadt Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven.
Zweisprachiges Ortsschild
Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und haben das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG). Sie sind, ausgenommen die meisten kreisfreien Städte, in Landkreisen und anderen Gemeindeverbänden zusammengefasst.
Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Länder.
Frühgeschichte und Antike (Frühzeit–375) [Bearbeiten]
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. In Deutschland existieren bedeutende paläoanthropologische Fundstätten: Nach dem Fundort bei Heidelberg wurde die Hominini-Art Homo heidelbergensis und nach dem Neandertal in Mettmann der Homo neanderthalensis, der aus dem Homo heidelbergensis hervorgegangene Neandertaler, benannt. Dieser wurde vor etwa 40.000 Jahren von dem aus Afrika zugewanderten Homo sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt.
In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, wie etwa die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 v. Chr. in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Karte der germanischen Stämme um 50 n. Chr. (ohne Skandinavien)
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Das heutige Deutschland war schon mit Beginn der Hallstattzeit (1200 bis 1000 v. Chr.) von Süd- bis Mitteldeutschland keltisch besiedelt. Um 600 v. Chr. kam es in Norddeutschland zur Herausbildung der Jastorf-Kultur, die als germanische Kultur angesehen wird. Die mit den Germanen verwandten Kelten lebten in Nachbarschaft und in der rheinischen Kontaktzone teilweise auf sich überschneidenden Gebieten. Jahrhundertelang gab es kulturellen und wirtschaftlichen Kontakt, wodurch keltische Lehnwörter in die germanischen Mundarten aufgenommen wurden.
Die römische
Porta Nigra in Trier wurde um 180 n. Chr errichtet.
Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins und südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch ein Teil Hessens (Wetterau) sowie der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania superior, Germania inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickeln konnten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Trier, Köln, Augsburg und Mainz (die ältesten Städte Deutschlands).
Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Tacitus’ im Jahr 98 entstandene Schrift Germania ist die älteste völkerkundliche Beschreibung der germanischen Stämme.
Völkerwanderung und Mittelalter (375–962) [Bearbeiten]
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. Gleichzeitig bildeten sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschland mehrere Großstämme heraus, die die kleineren germanischen Stämme der römischen Kaiserzeit verdrängten. Dies sind Franken und Alamannen im Westen, Sachsen im Norden, Bayern im Süden und Thüringer im Osten. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas und damit auch große Gebiete des heutigen Süd- und Westdeutschlands wurden vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen und Slawen beherrscht. Alle heute zu Deutschland gehörigen Gebiete des einstigen Frankenreichs lagen im östlichen Teilreich, das seit der Merowingerzeit als Austrien bezeichnet wurde. Eine gewisse Eigenstaatlichkeit Austriens wurde erstmals im Jahre 614 offenbar, als König Chlothar II. das Edictum Chlotharii unterschreiben musste, in dem festgehalten wurde, dass jedes der drei fränkischen Teilreiche (Neustrien, Austrien, Burgund) einem eigenen Hausmeier unterstand.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Das Vielvölkerreich wurde neu organisiert und auf den Gebieten der Kirchenorganisation und der Kultur (Karolingische Renaissance) knüpfte man partiell an römische Traditionen an und schuf neue Bildungstraditionen. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen, was zu Auseinandersetzungen mit den byzantinischen Kaisern führte (Zweikaiserproblem). Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das Ostfrankenreich, unter Ludwig (später: „dem Deutschen“), das Westfrankenreich unter Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt.
Im ostfränkischen Reich bildeten sich um das Jahr 900 fünf große Herzogtümer, die meist als Stammesherzogtümer bezeichnet werden, da sich ihre Namen in der Regel auf alte westgermanische Großstämme beziehen: das Stammesherzogtum Sachsen, das Stammesherzogtum Baiern, das Herzogtum Schwaben, das Herzogtum Franken und das Herzogtum Lothringen, zu dem auch die Friesen gehörten.
Die siegreiche Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955, die eine jahrzehntelange Serie der Einfälle von Magyaren beendete, führte zu einem erheblichen Prestigegewinn des ostfränkischen Königs Otto, der seit 951 auch die langobardisch-italienische Königswürde trug, und zur Zuordnung des Erzengels Michael als Schutzpatron der Deutschen.
Heiliges Römisches Reich (962–1806) [Bearbeiten]
Als historischer Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum teutonicum („deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt. Der Aufbau eines Reichskirchensystems führte zum Konflikt mit dem reformierten Papsttum (Investiturstreit), der ab etwa 1076 einsetzte, und der mit dem Wormser Konkordat 1122 eine Zwischenlösung erfuhr. Als sein Höhepunkt gilt der sprichwörtlich gewordene Gang nach Canossa. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst unter dem Enkel Friedrich Barbarossas, Friedrich II., bis 1250; zudem scheiterte sein Konzept eines zentral geführten Beamtenstaates an päpstlichem und feudal-regionalistischen Widerständen. In Form der Territorialstaaten verselbstständigten sich zahlreiche Feudalherrschaften zu Lasten der königlich-kaiserlichen Macht im Interregnum, und sie beendeten auch die Eigenständigkeit der meisten Städte und Städtebünde.
Der
Aachener Dom diente bis 1531 insgesamt 31 deutschen Herrschern als Krönungsstätte.
Während sich das Westfrankenreich zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein supranationaler Verband großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte (→ Historisches Territorium). Die innerkirchlichen und theologischen Auseinandersetzungen in Verbindung mit einer antirömischen Haltung bestärkten die Reformation, aus der zahlreiche protestantische Konfessionen hervorgingen. Die Gegenreformation war die Reaktion der Katholischen Kirche. Bald bestimmte der Landesherr die Konfession seiner Untertanen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.
Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Rivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus).
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon I. Mitteleuropa eroberte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des durch ihn gegründeten österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte die Reichskrone nieder.[33] Damit erlosch das Reich.
Französische Besatzungszeit und Rheinbund (1806–1813) [Bearbeiten]
Unter Napoleons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Teile West- und Nordwestdeutschlands annektierte Frankreich kurz darauf. Zudem baute Napoleon mittlere deutsche Staaten zu Bündnispartnern auf, indem er ihnen Gebietserweiterungen auf Kosten der bisherigen geistlichen Gebiete, Reichsstädte und anderer reichsunmittelbarer Stände verschaffte. Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Bayern, Württemberg und Baden. „Der Sieg über Österreich [in der Schlacht von Austerlitz 1805] erlaubte es Napoleon, seinen Einfluß in Deutschland weiter auszubauen“, so der deutsche Historiker Heinrich August Winkler.[34] Die vergrößerten Mittelstaaten wurden im Rheinbund vereinigt und standen so als Verbündete zur Verfügung. Im Ergebnis hatte Frankreich damit den bisherigen Rivalen, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, in drei Teile aufspalten können: Rheinbund, Preußen und Österreich.
Diese Zeit der französischen Vorherrschaft brachte in den Rheinbundstaaten erhebliche Modernisierungsanstöße, so etwa in Bayern unter dem Minister Maximilian von Montgelas.[35] Teils eigenständig blieben die stark beschnittenen Konkurrenten Österreich und Preußen. Auch in Preußen wurden nach der katastrophalen Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 tiefgreifende Reformen unternommen, um den Staat wieder handlungs- und wehrfähig zu machen.
Ab 1809 regte sich Widerstand gegen die französische Besatzung. Bekannte Vorkämpfer gegen Napoleon und seine Verbündeten waren Andreas Hofer im österreichischen, nun jedoch bayerisch besetzten Tirol und Ferdinand von Schill in Preußen. Dieser Widerstand wurde jedoch zunächst niedergeschlagen.[36] Erst nach Napoleons Niederlage im Russlandfeldzug 1812 konnten Preußen und Österreich 1813 darangehen, im Bündnis mit Russland die französischen Truppen zu vertreiben. In den Befreiungskriegen (1813–1815) entstand ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen, zunächst angeführt von Dozenten und Studenten der protestantischen Universitäten, z. B. im Lützower Freikorps, das auch als Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold gilt. Die meisten Rheinbundstaaten gingen im Verlauf des Jahres 1813 auf die Seite der Verbündeten über, ein erster großer Erfolg war deren Sieg in der Leipziger Völkerschlacht im Oktober 1813. Weitere Kämpfe folgten bis zur endgültigen Niederlage Napoleons 1815.
Deutscher Bund (1815–1866) [Bearbeiten]
Nach der Niederlage Napoléons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen dominierten Staatenbund (→ Deutscher Dualismus), organisierten sich 38 Staaten (→ Drittes Deutschland). Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/1834 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem Preußen die vorherrschende Macht war.
In der Ära des Vormärz bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den Karlsbader Beschlüssen gipfelnden Repression und Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich erstarkende Bürgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht.
Borsig Lokomotivfabrik um 1847. Die einsetzende
Industrielle Revolution verursachte einschneidende gesellschaftliche Veränderungen.
Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel August von Kotzebue. Zum später so genannten Hambacher Fest trafen sich 1832 über 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst, die später zu den Nationalfarben wurden (siehe auch Flagge Deutschlands).
Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die Märzrevolution. Durch Aufstände der Bürger mussten viele konservative Politiker ihren Platz räumen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, der noch im Wiener Kongress die Monarchie nach Napoléons Abtreten mitrestauriert und die Epoche seitdem geprägt hatte.
Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse in Berlin seit dem 6. März 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zunächst nach, machte Zugeständnisse und akzeptierte die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hätte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bürgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete.
Der Maiaufstand vom Mai 1849 wurde niedergeschlagen und endete am 23. Juli 1849 mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen.
Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche Gebiete nord- und mitteldeutscher Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.
Norddeutscher Bund (1866–1871) [Bearbeiten]
1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.
Die Gründung des Bundes als souveränen Gesamtstaat zum 1. Juli 1867 unter preußischer Führung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918) [Bearbeiten]
Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. vom ehemaligen Amt des Vorsitzenden des Bundesrates zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder lange nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Dazu gehörten West-, Ostpreußen, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen und Elsass ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes „Reichsland Elsaß-Lothringen“ ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Otto von Bismarck hatte als preußischer Ministerpräsident auf die Reichsgründung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler. Seine Politik stützte die Macht des monarchischen Staates, war aber flexibel und letztlich zwiespältig. Gegen die katholische Kirche führte er einen sogenannten Kulturkampf, in dessen Folge sogar Bischöfe inhaftiert wurden; inhaltlich waren die entsprechenden Gesetze (zur Schule, zur Ehe) oft eher liberal. Um die Liberalen zu schwächen, führte Bismarck bei Reichstagswahlen das demokratische Wahlrecht für alle Männer ein. Nationalliberale waren andererseits lange Zeit Partner Bismarcks. Er bekämpfte die Sozialdemokratie seit 1878 mithilfe der Sozialistengesetze, versuchte aber, die Arbeiter durch eine moderne Sozialgesetzgebung an den Staat zu binden.
Seine anfangs aggressive Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung zu einer Bündnispolitik, die ein defensives Bündnissystem schuf, mit Deutschland als halbhegemonialer Macht in der Mitte Europas. Frankreich wurde isoliert und ermutigt, sich auf seine Kolonien (und nicht auf das verlorene Elsass-Lothringen) zu konzentrieren.
Dem Erwerb eigener Kolonien und später sogenannter Schutzgebiete stand Bismarck aber skeptisch gegenüber. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Kolonialpolitik deutscher Kaufleute führten trotzdem dazu, dass auf der Berliner Kongokonferenz 1884 eine Gruppe Deutscher sich bei der Teilung Afrikas Gebiete zusprach, sodass das Deutsche Reich in den Kreis der Kolonialmächte eintrat, nachdem schon in den frühen 1880er-Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten.
Im „Dreikaiserjahr“ 1888 kam Wilhelm II. an die Macht. Er zwang Bismarck 1890 zum Rücktritt und forderte für das wirtschaftlich und militärisch aufgestiegene Deutsche Reich die Anerkennung der bisherigen Großmächte, vor allem Englands. Dies wurde oft harsch vorgetragen mit dem Wunsch nach einem ebenbürtigen „Platz an der Sonne“ und drückte sich auch im Erwerb von Kolonien und dem Aufbau einer Flotte aus. Daraus folgten Verstimmungen in England und ein neues Bündnissystem entstand, das statt Frankreich nun Deutschland ausschloss. Das Attentat auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand löste im Jahre 1914 den Ersten Weltkrieg aus, weil Wilhelm II. seinem Bündnispartner Österreich-Ungarn eine bedingungslose Unterstützungszusage gegeben hatte, als die Donaumonarchie Serbien den Krieg erklärte. Ebenso hatte Frankreich in der Julikrise der russischen Regierung seine Hilfe zugesichert und dafür einen raschen Vormarsch der Russen auf das Deutsche Reich verlangt. Mehr als zwei Millionen deutsche Soldaten starben im Ersten Weltkrieg, rund 800.000 Zivilisten starben an Hunger.
Weimarer Republik (1919–1933) [Bearbeiten]
Deutsches Reich 1919–1937
Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die Alliierte Rheinlandbesetzung und Reparationen auf Grundlage einer ebenfalls festgeschriebenen deutschen Alleinschuld am Krieg bestimmt.
Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30. November 1918 erhielten erstmalig die Frauen mit der Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) aktives und passives Wahlrecht für diese Nationalversammlung.[37] Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „Rat der Volksbeauftragten“. Nach der Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 in Kraft.
Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen Kräften verbreitete Dolchstoßlegende führte zu politischen Morden und Putschversuchen, von denen die wichtigsten der Kapp-Putsch 1920 und der Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen Kräfte wie Matthias Erzberger und Walther Rathenau wurden von nationalistischen Attentätern ermordet. Der erste Reichskanzler Philipp Scheidemann überlebte einen Anschlag am Pfingstsonntag 1922 nur knapp. Andererseits gab es mehrere Aufstände von Kommunisten, wie den Ruhraufstand 1920, die Märzkämpfe in Mitteldeutschland 1921 und den Hamburger Aufstand 1923.
In den kurzen „goldenen Zwanzigern“ blühte die Kultur und ab 1924 auch die Konjunktur auf und das mittlerweile über vier Millionen Einwohner zählende Berlin wurde zu einer der dynamischsten Städte Europas.
Ein jähes Ende erfuhr die Prosperität 1929 im Gefolge des Schwarzen Donnerstags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Zu deren Höhepunkt 1932 gab es in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitslose, die größtenteils in Elend lebten. In der Folge fanden extremistische Parteien noch stärkeren Zulauf als zuvor, sodass es für die gemäßigten Parteien zunehmend schwieriger wurde, stabile Regierungen zu bilden. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten bei der Reichstagswahl 1930 verfügten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, über keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die sogenannten Präsidialkabinette waren nur noch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dessen Notverordnungen abhängig.
Die Spar- und Deflationspolitik des Reichskanzlers Brüning verschärfte die wirtschaftliche Krise noch weiter. Dessen Nachfolger Franz von Papen (Juni–November 1932) unterstellte die demokratische Regierung Preußens einem Reichskommissar („Preußenschlag“) und ließ Neuwahlen abhalten, bei denen die Nationalsozialisten noch stärker wurden. Reichskanzler Kurt von Schleicher versuchte durch eine „Querfront“ von Gewerkschaften und Teilen der Nationalsozialisten eine Machtübernahme Adolf Hitlers zu verhindern, scheiterte aber an Franz von Papen, der Hindenburg dazu überredete, Hitler trotz starken Widerwillens zum Reichskanzler zu ernennen.
Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg. Am 27. Februar kam es zum Reichstagsbrand, dessen Ursache immer noch nicht geklärt ist. Hitler nutzte die Brandstiftung, um die sogenannte Reichstagsbrandverordnung zu verabschieden, die auf unbestimmte Zeit die Grundrechte außer Kraft setzte. Die nun folgenden Massenverhaftungen politischer Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, prägten das Vorfeld der Reichstagswahl 1933. Trotz erheblicher Stimmengewinne verfehlte die NSDAP auch hier die absolute Mehrheit und ging daher ein Bündnis mit der reaktionär geprägten DNVP ein. Die endgültige Machtübernahme erfolgte fünf Tage später, als der neu zusammengetretene Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien, allein gegen die Stimmen der SPD, ein Ermächtigungsgesetz verabschiedete, welches Hitlers Regierung das Recht zubilligte, Gesetze auch ohne den Reichstag zu beschließen.
Nationalsozialistische Diktatur (1933–1945) [Bearbeiten]
Die NSDAP errichtete im Deutschen Reich innerhalb kürzester Zeit einen totalitären Einparteienstaat unter Führung Adolf Hitlers. Missliebige Personen wurden aus allen staatlichen Organisationen entfernt. Es wurden erste Konzentrationslager errichtet, um politische Gegner zu beseitigen, insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Eine Reihe von Direktiven sorgte für die völlige Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Missliebige Publikationen wurden, beispielsweise in der öffentlichkeitswirksamen Bücherverbrennung, aus dem Verkehr gezogen und der gesamte Kunstbetrieb auf Parteilinie gebracht – unerwünschte Kunstwerke wurden für „entartet“ erklärt. Innerhalb kürzester Zeit durchdrang die Partei auch das Privatleben, indem die NS-Propaganda des von Joseph Goebbels geleiteten Reichspropagandaministeriums allgegenwärtig wurde und bereits auf Kinder Druck ausgeübt wurde, den Parteiorganisationen beizutreten.
Persönlich sicherte sich Hitler ab, indem er auch innerparteiliche Gegner und ehemalige Weggefährten ermorden ließ. Im angeblichen Röhm-Putsch ließ er am 30. Juni 1934 den SA-Führer Röhm und eine Reihe innenpolitischer Gegner töten, woraufhin auch die ihm lästig gewordene SA entmachtet wurde. Stattdessen setzte er auf die ihm bedingungslos ergebene SS und die Reichswehr, deren Generalität auf ihn persönlich ihren Treueeid ablegte. Die Gestapo wurde als politische Polizei zur Bekämpfung der politischen und ideologischen Gegner eingesetzt.
Von Beginn an verfolgte Hitler zwei Ziele: einen Angriffs- und Vernichtungskrieg zur Schaffung neuen „Lebensraumes im Osten“ und die Verfolgung der Juden, die mit Diskriminierung, Demütigung und Ausgrenzung begann und später im Holocaust endete. Nachdem sich Hitler der Gefolgschaft des Militärs versichert hatte, begann schon ab 1934 die Ausrichtung der Wirtschaft auf einen bevorstehenden Krieg: Die Rüstungsausgaben wurden innerhalb kürzester Zeit auf gewaltige Summen getrieben. Arbeitsprogramme, eine enthemmt expansive Geldpolitik und Schuldenwirtschaft waren die wirtschaftspolitischen Instrumente hierfür. Die damit verbundene Senkung der Arbeitslosigkeit wurde von der Bevölkerung begrüßt und als Einlösung wirtschaftlicher Versprechen aufgenommen.
Die Lage der deutschen Juden verschlimmerte sich kontinuierlich: 1935 wurden die Nürnberger Rassengesetze verabschiedet, die persönliche Beziehungen zwischen „Ariern“ und Juden als „Rassenschande“ brandmarkten und schwer bestraften. Juden verloren zuerst alle öffentlichen Ämter, wurden willkürlich verfolgt, bestohlen und erpresst und schließlich mit einem völligen Berufsverbot belegt. Unter dem Begriff „Arisierung“ wurden alle jüdischen Unternehmen enteignet. Immer häufiger wurden nun auch Juden in Konzentrationslager eingewiesen. Viele fassten den Entschluss zur Emigration, die meisten aber blieben in Deutschland, weil sie sich als Deutsche fühlten und ihre Heimat nicht verlassen wollten.
Die rassistische Weltsicht der Nationalsozialisten und ihre Bemühungen zur Schaffung einer „gesunden“ und verbrechensfreien „Volksgemeinschaft“ (vgl. Herrenrasse) betraf daneben zwei weitere als „fremdrassig“ (vgl. Fremdvölkische) geltende Bevölkerungsgruppen in Europa, Roma sowie Angehörige der slawischen Ethnien wie Polen und Russen oder Ukrainer. Nicht als „fremdrassig“, aber als die Gesundheit des „Volkskörpers“ angeblich bedrohende deutsche Bevölkerungsgruppen waren Homosexuelle, Behinderte und die zahlreichen Gruppen der „Asozialen“ von der rassenhygienischen Utopie und also von Repression, Gewalt und Mord betroffen.
Währenddessen feierte das Regime einige Propagandaerfolge. 1935 stimmte das Saarland für eine Rückkehr ins Reich und wurde eingegliedert, 1936 verbesserten die Olympischen Spiele das Ansehen im Ausland, im gleichen Jahr erfolgte die erneute Besetzung des entmilitarisierten Rheinlands. Die aggressive Expansion über die deutschen Grenzen hinaus begann mit dem Anschluss von Österreich im Jahr 1938, der unter dem Jubel großer Teile der Bevölkerung betrieben wurde, woraufhin Deutschland als „Großdeutsches Reich“ bezeichnet wurde (vgl. Großdeutsche Lösung) – ab dem 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich. Gemäß dem Münchner Abkommen erreichte Hitler im November 1938 die Annexion des mehrheitlich von Deutschen besiedelten Sudetenlandes.
Erst als Deutschland im März 1939 auch in das restliche Tschechien einmarschierte und es als „Protektorat Böhmen und Mähren“ dem Reichsgebiet zuschlug, ebenso wie das von Litauen rückabgetretene Memelland, erkannten die anderen Staaten den Fehler, den sie mit ihrer Beschwichtigungspolitik (Appeasement-Politik) begangen hatten.
Nachdem Deutschland schließlich am 1. September 1939 Polen angriff, erklärten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg. Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen Tote. Mit einer Serie erfolgreicher Aktionen, die als Blitzkrieg in die Geschichte eingingen, gelangen Deutschland zunächst bedeutende militärische Erfolge. Polen wurde im Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin aufgeteilt, die Wehrmacht warf anschließend ihre Armeen nach Westen, überfiel die neutralen Staaten Luxemburg, Belgien und Niederlande und besetzte innerhalb von sechs Wochen Frankreich. Zu diesem Zeitpunkt erreichte Hitlers Popularität im Volk seinen Höhepunkt, und das Deutsche Reich erstreckte sich nun vom Elsass bis nach Krakau.
Mit Kriegsbeginn verschlechterte sich auch das Schicksal der Juden und der anderen verfolgten Minderheiten. Die Ausreise wurde verboten, die Juden wurden in Ghettos gezwungen und mussten den „Judenstern“ tragen, ab Herbst 1939 im besetzten Polen und ab Herbst 1941 im Reich. Bei unzureichender Verpflegung und ständig ausbrechenden Seuchen mussten sie Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft verrichten. Viele von ihnen starben an Entkräftung, Hunger oder Misshandlungen.
Im Jahre 1941 begann die systematische Ermordung der Juden – der genaue Zeitpunkt oder ein einzelner Befehl Hitlers dazu ist nicht bekannt. Auf der Wannseekonferenz im Januar 1942 wurden dazu administrativ die Weichen gestellt. Die mit der Ausführung vor allem beauftragte SS errichtete auf ehemals polnischem oder sowjetischem Gebiet Vernichtungslager, in denen die meisten Opfer, in Viehwaggons herangebracht, sofort vergast wurden. Allein in Auschwitz-Birkenau wurden auf diese Art über eine Million Menschen ermordet. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Ermordeten auf ungefähr sechs Millionen.
Zwischenzeitlich hatte Hitler der Sowjetunion den Krieg erklärt (Russlandfeldzug 1941–1945). Seit Juni 1941 marschierte das Heer scheinbar unaufhaltsam auf Moskau vor und wurde erst im Dezember gestoppt. Nachdem der Kriegsverbündete Japan im selben Monat die amerikanische Marine in Pearl Harbor überfallen hatte, erklärte Deutschland auch den USA den Krieg. Mangelnde Ressourcen und die Übermacht des Gegners ließen schon bald die Kriegswende eintreten. Als überdeutliches Zeichen dafür wird gemeinhin die erbittert geführte und verlorene Schlacht von Stalingrad angeführt, die in der völligen Aufreibung der deutschen 6. Armee endete.
Je unvermeidlicher die Niederlage wurde, desto härter wurde die Politik nach innen geführt. Goebbels rief im Berliner Sportpalast 1943 den „totalen Krieg“ aus. Die gesamte Produktion wurde nun auf den Krieg ausgerichtet, während die deutschen Armeen an fast allen Fronten zurückwichen und die Alliierten die deutschen Städte bombardierten. Erst als die sowjetischen Armeen schon Berlin eingenommen hatten, nahm sich Hitler am 30. April 1945 in seinem Führerbunker das Leben. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht folgte am 8. Mai. Die überlebenden politischen und militärischen Hauptverantwortlichen wurden später in den Nürnberger Prozessen verurteilt.
Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945
Alliierte Besatzung (1945–1949) [Bearbeiten]
Deutschland wurde in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 in vier Besatzungszonen aufgeteilt,[38] wobei zum einen Groß-Berlin einer Alliierten Kommandantur der vier Siegermächte (zunächst die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, später auch Frankreich), zum anderen die deutschen Ostgebiete nicht aber dem Besatzungsrecht unterstellt wurden.[39] Die Alliierten bemühten sich anfangs noch um eine gemeinsame Besatzungspolitik. Einig war man sich über eine Demilitarisierung und die sogenannte Entnazifizierung. Aber schon bei der Frage, was man unter einer Demokratie zu verstehen habe, zeigten sich erste Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion einerseits und den Westmächten andererseits.
Auf Betreiben Stalins, der die 1921 an Polen verlorenen Gebiete (Ostpolen, Kresy) 1939 bzw. 1944 zurückerobert und der Sowjetunion zugeschlagen hatte, wurden die Ostgebiete des Deutschen Reiches sowie die bis zum Einmarsch der Wehrmacht 1939 Freie Stadt Danzig als „Ausgleich“ unter polnische Verwaltungshoheit gestellt, wobei die spätere Volksrepublik Polen die Verwaltungsgebiete direkt als polnisches Staatsgebiet betrachtete und behandelte. So fielen Hinterpommern, Schlesien, Ostbrandenburg/Neumark und das südliche Ostpreußen faktisch an Polen, das nördliche Ostpreußen als Gebiet Kaliningrad an die Sowjetunion – ein Vorgehen, das von den Westmächten auf der Konferenz von Potsdam nur widerstrebend gebilligt wurde. Die meisten deutschen Bewohner im neuen Einflussbereich der Sowjetunion wurden aus ihrer Heimat, die nun in Polen, der Tschechoslowakei usw. lag, vertrieben. Dabei verlor Deutschland ein Viertel seines Gebietes von 1937, und ein Fünftel seiner Bevölkerung wurde zu Flüchtlingen.
In den drei Westzonen wurde im Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. In der Sowjetischen Zone (im Westen zunächst Mitteldeutschland genannt) entstand im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Beide Staaten bezeichneten sich anfangs als staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich (vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen), wovon die DDR später aber abrückte, da damit auch Verpflichtungen verbunden waren, und weil keine Fortsetzung eines kapitalistischen Staates erwünscht war.
Die Republik Österreich wurde in den Grenzen von 1938 wiederhergestellt,[40] Südtirol also erneut abgetrennt. Die Grenzziehung der deutschen Bundesländer wurde teilweise durch die Grenzen der Besatzungszonen (vgl. auch Besatzungsfreie Zone) bestimmt, insbesondere zwischen Niedersachsen und Mecklenburg bzw. Sachsen-Anhalt sowie zwischen Thüringen und Hessen, woraus die spätere innerdeutsche Grenze wurde.
Teilung und Wiedervereinigung (1949–1990) [Bearbeiten]
Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste Staat auf deutschem Boden, welcher den Namen Deutschland im Staatsnamen trägt. Sie wurde am 23. Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründet. An diesem Tag wurde das Grundgesetz als Provisorium für eine Verfassung in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthielt in der Präambel „(…) Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ ein „Wiedervereinigungsgebot“, das im Zuge der deutschen Wiedervereinigung verwirklicht werden konnte. Bonn wurde am 3. November 1949 zur vorläufigen Hauptstadt erklärt.
Die Gründung der DDR erfolgte am 7. Oktober 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Nach einer Verwaltungsreform 1952 entstanden daraus 15 Bezirke.
Durch den Kalten Krieg wurden die Deutschen in Ost und West physisch immer mehr getrennt. Der Eiserne Vorhang zog sich quer durch Mitteleuropa und teilte auch Deutschland. Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der letzte freie Zugang in den Westen gesperrt.
Während in der DDR eine Planwirtschaft errichtet wurde, entschied sich die Bundesrepublik für die soziale Marktwirtschaft. Das einsetzende Wirtschaftswunder führte zu anhaltend hohen Wachstumsraten, Vollbeschäftigung und Wohlstand.
Mit der Aufhebung des alliierten Besatzungsstatuts wurde die Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 souverän. Diese Souveränität beschränkte sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, das heißt, die Alliierten behielten ein Vorbehaltsrecht über Deutschland als Ganzes und die Viersektorenstadt Berlin ein. Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, verkündete damals: „Heute, fast zehn Jahre nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch des Nationalsozialismus, endet für die Bundesrepublik Deutschland die Besatzungszeit.“
Die wichtigsten außenpolitischen Meilensteine dieser Ära waren die Westintegration – 1955 trat Westdeutschland der NATO bei – und die Beteiligung am wirtschaftlichen Zusammenschluss in Europa, der durch die Römischen Verträge 1957 einen entscheidenden Schub erhielt. Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes des 17. Juni 1953 wurde die DDR Mitglied im Warschauer Pakt und dem RGW.
In den 1960er-Jahren führten einige politische Affären und das Aufkommen kritischer Ideen insbesondere der Studenten zum Ruf nach einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Eine 1967 einsetzende Wirtschaftskrise, die studentische 68er-Bewegung und die Wahlerfolge der NPD verstärkten den Eindruck einer politischen Krise. Die 1966 gebildete Große Koalition aus CDU und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) verabschiedete eine Reihe grundlegender Gesetzesänderungen (Notstandsgesetze) und versuchte, sich mit Hilfe der Globalsteuerung an die wirtschaftlich schwierigeren Zeiten anzupassen. Gleichzeitig wurde die deutsche Studentenbewegung der 1960er-Jahre zunehmend mit der außerparlamentarischen Opposition gleichgesetzt.
Mit dem Antritt der sozialliberalen Regierung unter Willy Brandt (SPD) 1969 wurden eine Reihe sozialer, gesellschaftlicher und außenpolitischer Reformen umgesetzt. Die „Neue Ostpolitik“, die auf Verständigung mit Osteuropa setzte, führte zu außenpolitischer Entspannung und brachte Brandt 1971 den Friedensnobelpreis ein. Den symbolischen Auftakt hatte das Erfurter Gipfeltreffen 1970 gebildet. Diese Politik wurde aber von Konservativen teilweise scharf kritisiert. Brandt überstand im April 1972 ein konstruktives Misstrauensvotum, und die SPD rettete sich in Neuwahlen.
Im Jahr 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland neben der DDR (134.) der 133. Mitgliedstaat der UNO. Dieser Beitritt wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mehrheitlich abgelehnt, worauf deren Vorsitzender Rainer Barzel zurücktrat.
10. November 1989, Bornholmer Straße im westlichen Teil Berlins. Einen Tag nach dem
Fall der Mauer bereitet ein Spalier Besuchern aus der DDR einen ersten Empfang.
Brandts zweite Amtszeit (1972–1974) war überschattet von wirtschaftlichen Problemen, zu denen die Ölkrise 1973 sowie inflationäre Tendenzen aufgrund hoher Tarifabschlüsse geführt hatten. Die versprochenen innenpolitischen Reformen waren nicht bezahlbar. Brandt trat nach der Aufdeckung einer Spionageaffäre um seinen Mitarbeiter Günter Guillaume zurück.
Sein Nachfolger Helmut Schmidt (SPD), seit Juni 1974 im Amt, hatte mit steigender Verschuldung und Arbeitslosigkeit, mehreren Wirtschaftskrisen und dem Terror der RAF zu kämpfen. Als Kanzler und Person bei den Deutschen geschätzt, verlor er jedoch den Rückhalt seiner Fraktion, die zunehmend gegen seine Unterstützung des NATO-Doppelbeschlusses opponierte.
Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition wurde Helmut Kohl (CDU) nach einem konstruktivem Misstrauensvotum am 1. Oktober 1982 zum Kanzler gewählt. Er regierte länger als alle seine Vorgänger und gilt als Kanzler der deutschen Einheit. Diese wurde durch die Veränderungen in der Sowjetunion durch Glasnost und Perestroika ermöglicht und maßgeblich von den Massendemonstrationen in der DDR sowie der dortigen Ausreisebewegung vorangetrieben. Am 9. November 1989 musste die DDR-Führung die Mauer öffnen, nachdem ein Sprecher durch ein Versehen einen Massenansturm auf die Grenzübertrittsstellen ausgelöst hatte.
Bei den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 gewann das von der Ost-CDU geführte Parteienbündnis „Allianz für Deutschland“. (Letzter) Ministerpräsident der DDR wurde Lothar de Maizière (CDU). Nun war der Weg frei für die deutsche Wiedervereinigung. Diese fand im Einvernehmen mit den Vertretern der Alliierten im Rahmen der „Zwei-plus-Vier-Gespräche“ statt.
Siehe auch: Deutschlandvertrag, Pariser Verträge
Berliner Republik (1990–Gegenwart) [Bearbeiten]
Laut Art. 1 Absatz 1 des Einigungsvertrags wurden mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen („neue Bundesländer“) Länder der Bundesrepublik Deutschland.[41] Die Vier Mächte hatten mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 die Hoheitsbefugnisse abgegeben, und durch das Inkrafttreten am 15. März 1991 konnte das wiedervereinigte Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die volle staatliche Souveränität wiedererlangen.
Im Rahmen der Wiedervereinigung sollten bis Ende 1994 die fremden Militäreinheiten weitgehend durch den Vertrag vom 12. Oktober 1990 das Land verlassen – die noch verbliebenen der Westalliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem NATO-Truppenstatut. Deutschland verpflichtete sich zur Abrüstung auf maximal 370.000 Soldaten. Mit dem am 14. November 1990 in Warschau unterzeichneten deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde die Oder-Neiße-Linie eine anerkannte Grenze und das Territorium östlich davon endgültig völkerrechtlich Polen zugesprochen. Im Januar 1997 folgten Deklarationen zur Aussöhnung mit der Tschechischen Republik.
Mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen beschloss der Bundestag am 20. Juni 1991, Bonn als Regierungssitz aufzugeben und Regierung und Parlament nach Berlin zu verlegen. Durch die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes ist neben der Hauptstadt Berlin die Bundesstadt Bonn zweites politisches Machtzentrum Deutschlands. Dort verblieben die ersten Dienstsitze von sechs Bundesministerien; alle anderen haben ihren Zweitsitz in Bonn. Die Mehrzahl der Ministeriumsbeschäftigten arbeiten vereinbarungsgemäß dort; zahlreiche Bundesinstitutionen sowie drei Verfassungsorgane haben ihren Dienstsitz in der Bundesstadt.
Der neue Sitz des Deutschen Bundestags ist das von Grund auf renovierte Reichstagsgebäude in Berlin, in dem erstmalig am 19. April 1999 wieder eine Parlamentssitzung stattfand. Bereits zu West-Berliner Zeiten, bis in die 1970er-Jahre, tagten dort oftmals das Plenum und einige Ausschüsse; auch der Bundespräsident wurde dort von 1954 bis 1969 gewählt. Seit September 1999 ist die Bundesregierung in Berlin angesiedelt.
Die Einführung des
Euro als standardmäßige Währung im Jahr 1999. Die Ausgabe von Banknoten wurde im Jahr 2002 vollzogen.
Die 1990er-Jahre waren nach dem kurzen Boom der Wiedervereinigung von geringer wirtschaftlicher Dynamik, Massenarbeitslosigkeit und wahrgenommenem „Reformstau“ geprägt. Insbesondere in den neuen Bundesländern entwickelte sich die Wirtschaft nicht wie erhofft und angekündigt. Mehrere Reformvorhaben der Bundesregierung scheiterten an der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat. Außenpolitisch setzte sich Kohl für eine stärkere Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und zum Beispiel für die EU-Osterweiterung ein. Als 1991 die SFR Jugoslawien zu zerfallen begann, war Deutschland eines der Länder, welches die Anerkennung der Unabhängigkeit von Kroatien und Slowenien durch die westlichen Staaten massiv unterstützte. Eine direkte Teilnahme am Zweiten Golfkrieg zur Befreiung Kuwaits lehnte die Bundesregierung mit Blick auf die historische Last ab. Stattdessen leistete Deutschland finanzielle Unterstützung und ersetzte Marineeinheiten der NATO-Partner im Mittelmeer. Nach Beendigung der Kämpfe half ein Verband der Bundesmarine bei der Räumung von Seeminen im Persischen Golf.
Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte kam es in Folge der Bundestagswahl 1998 zu einem vollständigen Regierungswechsel. Die bisherigen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP verloren ihre Bundestagsmehrheit, die bisherigen Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen bildeten die erste Rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Bei der Bundestagswahl 2002 wurde die Bundestagsmehrheit von SPD und Grünen knapp bestätigt.
Die Rot-Grüne Koalition setzte erste Ansätze für umfassende Veränderungen in der Sozial-, Renten- und Gesundheitspolitik (siehe Agenda 2010) durch. Mittels der Einnahmen aus der umstrittenen Ökosteuer gelang es, die Lohnnebenkosten (Rentenversicherungsbeiträge) zu reduzieren. Allgemein wurde das Thema Ökologie stärker gewichtet, beispielsweise mit dem Beginn des Atomausstiegs oder Gesetzesinitiativen zur Reduzierung von Treibhausgasen. Andere Reformen der rot-grünen Regierung waren etwa das Lebenspartnerschaftsgesetz, das neue Staatsbürgerschaftsrecht oder und das Gewaltschutzgesetz. Während Schröder für einige Bundesratsabstimmungen CDU-regierte Länder durch Zugeständnisse dazu bewegen konnte, im Sinne der Bundesregierung abzustimmen, scheiterten andere Reformvorhaben von Rot-Grün, wie das Verbraucherinformationsgesetz, an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat.
Der erste Kampfeinsatz deutscher Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg – 1999 im Kosovokrieg – markierte einen Wendepunkt der deutschen Außenpolitik. Nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York 2001 garantierte Bundeskanzler Schröder den USA die „uneingeschränkte Solidarität“. Deutschland unterstützte die „Operation Enduring Freedom“ und den Krieg in Afghanistan. Deutschland beteiligte sich im Jahre 2003 nicht am Irakkrieg. Dies führte zu Konflikten vor allem mit den USA, aber zu großen Sympathiebekundungen aus der deutschen Bevölkerung gegenüber dem „Friedenskanzler“ Schröder. Die Bundeswehr sicherte die Seewege am Horn von Afrika, entsandte ABC-Spürpanzer nach Kuwait und zog gemäß ihren internationalen Verpflichtungen deutsche Soldaten nicht aus NATO-AWACS-Flugzeugen ab. Letzteres erkannte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2008 wegen Verletzung der Rechte des Bundestages als verfassungswidrig.[42]
Die Hartz-IV-Gesetzgebung von 2004 hatte das Ziel, den Arbeitsmarkt zu beleben. Es wuchsen die Proteste gegen eine – insbesondere durch die direkt Betroffenen – als sozial ungerecht empfundene Politik, die Kritiker nicht von der SPD erwartet hatten. Nach durch Rot-Grün verlorenen Landtagswahlen in den Jahren 2004 und 2005 stellte Bundeskanzler Schröder schließlich am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG mit dem Ziel, diese absichtlich zu verlieren. Daraufhin löste Bundespräsident Horst Köhler den 15. Deutschen Bundestag auf und setzte Neuwahlen für den 18. September 2005 an. Da diese Wahl kein Ergebnis zugunsten einer der angestrebten Koalitionen (SPD/Grüne und Union/FDP) ergab und alle Versuche eine Dreiparteienregierung zu bilden scheiterten, einigten sich CDU/CSU und SPD auf die Bildung einer Großen Koalition unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU).
Am 27. September 2009 fand die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die beiden Unionsparteien und die FDP erreichten zusammen die notwendige Mehrheit für die von beiden Seiten angestrebte Bildung einer schwarz-gelben Koalition. Dies war vor allem aufgrund der Stimmenzuwächse der FDP möglich, da die CDU wiederum an Stimmen verlor.[43] Merkel blieb Bundeskanzlerin, neuer Vizekanzler und Außenminister wurde Guido Westerwelle (FDP).[44]
Am 31. Dezember 2009 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 81.802.257 Einwohner auf der Fläche von 357.112 Quadratkilometern.[2][45] Das Land gehört damit zu den am dichtesten besiedelten Flächenstaaten der Welt. Deutschland hat mit einer Geburtenrate pro Frau von derzeit 1,36 (Stand: 2009) eine der niedrigsten weltweit.[46] Im Jahr 2007 stieg die Zahl der Geburten erstmals seit zehn Jahren wieder an und lag bei 684.862.[47] Die Anzahl der lebend geborenen Kinder ist im Jahr 2009 um ca. 17.400 bzw. 2,56 % auf 665.126 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Da im selben Zeitraum 854.544 Sterbefälle verzeichnet wurden, wurden etwa 190.000 Kinder weniger geboren als Menschen verstarben.[48]
Etwa 75 Millionen Menschen (91 Prozent) sind deutsche Staatsbürger. Von diesen haben wiederum sieben Millionen Bürger einen Migrationshintergrund; unter ihnen sind „Aussiedler“ beziehungsweise „Spätaussiedler“ deutscher Nationalität, von denen die meisten aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion (51 Prozent, umgangssprachlich meist als „Russlanddeutsche“ bezeichnet) und aus Polen (34 Prozent) eingewandert sind. Zwischen 1950 und 2002 waren dies insgesamt 4,3 Millionen Menschen, oder im Land geborene oder seit langer Zeit in Deutschland lebende ehemalige Ausländer, die seit der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts auf eigenen Antrag eingebürgert wurden.
Einwohnerzahlen Deutschlands seit 1800. Von 81,8 Millionen Einwohnern des Landes im Jahr 2009 haben 16 Millionen (20 %) einen
Migrationshintergrund.
Am 31. Dezember 2010 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 7,2 Millionen Ausländer in Deutschland.[49] Die größte Gruppe stellen mit 1.629.480 Personen türkische Staatsangehörige. Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben rund 2,4 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Den größten Anteil haben hier Italiener (517.546), Polen (419.435) und Griechen (276.685). Der Anteil der europäischen Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern hatte sich durch Migration insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien (etwa eine Million) und aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht. Ferner leben in Deutschland 824.352 Menschen mit asiatischer Staatsangehörigkeit, 271.431 Afrikaner und 215.213 Amerikaner (davon 97.732 aus den USA).[50] 2008 erwarben 94.470 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (2006: 124.566) durch Einbürgerung.[51]
Die Zahl der gesamten polnischen Diaspora in Deutschland, die bereits seit dem 19. Jahrhundert existiert, beläuft sich auf weit über zwei Millionen, wobei die meisten seit Generationen von der einheimischen Bevölkerung assimiliert sind.
Somit ergibt sich ein Gesamtanteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von etwa 18,7 Prozent (15,4 Millionen),[52] ein Hinweis darauf, dass die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung nicht mehr über Nationalitäten erfasst werden kann.
Angestammte ethnische Minderheiten sind Dänen (je nach Definition und Quelle etwa 15.000 bis 50.000), Friesen (Zahlen siehe dort), Sorben (etwa 60.000) und Sinti (etwa 70.000).
Siehe auch: Ruhrpolen
Sprachen und Dialekte [Bearbeiten]
Die kontinentalwestgermanischen Dialekte
Die in Deutschland gebräuchlichste Sprache ist Deutsch (Hochdeutsch), gefolgt von Niederdeutsch mit rund sechs Millionen Sprechern,[53] davon etwa vier Millionen, die die Sprache gut bis sehr gut beherrschen[54] Auf Platz 3 folgt bereits mit der Türkischen Sprache eine neue Sprache, deren Sprecherzahl bei rund 2,5 Millionen (davon knapp 700.000 mit deutscher Staatsangehörigkeit)[55] liegt.
Deutsch wird als Standardsprache im Amtsgebrauch, den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Der Übergang zu den deutschen Dialekten ist fließend.
Neben der deutschen Sprache sind regional seit langem auch Sprachen in Deutschland heimischer Sprachminderheiten offiziell als Minderheiten- oder Regionalsprachen nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Im Einzelnen sind das: Dänisch (sowohl Reichsdänisch, überwiegend in der Variante Sydslesvigdansk, als auch Sønderjysk), Friesisch (als Minderheitensprache: Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Niedersachsen), Sorbisch (als Minderheitensprache: Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg), Romani (Minderheitensprache der Sinti und Roma), Niederdeutsch (Regionalsprache in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).
Die landesrechtlichen Umsetzungen sind teilweise noch nicht erfolgt – dies betrifft insbesondere die Sprache Romanes. Partiell (räumlich und/oder sachlich) besitzen in Schleswig-Holstein die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch (siehe Friesisch-Gesetz) den Rang einer Amtssprache. Andere in Deutschland traditionelle (wie beispielsweise die jenische Sprache oder das Jiddisch) oder neue Minderheitensprachen wurden nicht in die Charta aufgenommen.[56]
Ehemals verbreitete Sprachen wie Moselromanisch (im 11. Jahrhundert ausgestorben), Polabisch (im 18. Jahrhundert ausgestorben) oder Jiddisch werden heute nicht oder kaum mehr gesprochen.
Die Verwendung von Dialekten wird von manchen Menschen als Makel, von anderen als kulturelle Bereicherung empfunden. Im norddeutschen Raum verwenden Angehörige der höheren Bildungsschichten seltener die niederdeutsche Sprache oder regionale Mundarten, während im süddeutschen Sprachraum selbst in akademischen Kreisen der Gebrauch des Dialekts üblich ist. Da das Standarddeutsche sich aus hochdeutschen (mittel- und oberdeutschen) Sprachformen entwickelt hat und die Dialekte der niederdeutschen Sprache verdrängt hat, sprechen Norddeutsche tendenziell eher ein dialektfreies Deutsch als die Bevölkerung in den südlichen zwei Dritteln des Landes.
Die hannoveranische Lautung ist dem heutigen
Standarddeutsch sehr verwandt. (Das Neue Rathaus in Hannover)
Die von Gehörlosen verwendete Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 in Deutschland als eigenständige Sprache anerkannt.
Seit der Einwanderung der Germanen in das heutige Gebiet Deutschlands sind immer wieder neuere Zuwanderer hinzugekommen, die auch ihre jeweiligen Sprachen mitbrachten (zum Beispiel die Römer in den Kolonien Germaniens, die Hunnen während der Völkerwanderung, die Hugenotten seit dem 17. Jahrhundert, die Ruhrpolen im 19. Jahrhundert). Während die Nachkommen der älteren Zuwanderungswellen inzwischen sprachlich weitestgehend assimiliert sind, verwenden diejenigen Zuwanderer, die erst in den vergangenen Jahrzehnten gekommen sind (unter anderem die sogenannten Gastarbeiter, aber auch Flüchtlinge), untereinander neben dem Deutschen noch häufig ihre Muttersprache, vor allem Türkisch (etwa zwei Millionen). Daneben ist auch die russische Sprache verbreitet, zum einen unter jüdischen Kontingentflüchtlingen, aber auch unter Russlanddeutschen, die zum Teil russische Muttersprachler sind. Die Angaben zur Anzahl russischer Muttersprachler variieren je nach Quelle stark und liegen bei drei bis vier Millionen. Auch die Zahl der Personen, deren Alltagssprache Polnisch ist, wird relativ hoch vermutet. Hierbei variiert die Zahl ebenfalls je nach Quelle.
Die an Schulen vorrangig gelehrte Fremdsprache ist Englisch, gefolgt von Französisch und Latein und danach von Russisch. In den letzten Jahren ist auch Spanisch sowie in den westlichen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Niederländisch immer beliebter geworden. Die Entscheidung über die unterrichteten Fremdsprachen haben die Schulministerien in den einzelnen Ländern. Weitere Fremdsprachen wie zum Beispiel Chinesisch oder Italienisch können Schüler an manchen Schulen als reguläres Unterrichtsfach oder als Arbeitsgemeinschaft (AG) wählen.
In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aufgrund des geltenden Staatskirchenrechts jedoch sui generis.[57] Durch den verliehenen Körperschaftsstatus sollen den Kirchen und den ihnen insoweit gleichgestellten Religionsgemeinschaften vielmehr bestimmte, dem öffentlichen Recht eigentümliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne dass sie dabei aber einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag in Kirchenverträgen mit den Ländern und teilweise auch entsprechenden Regelungen in den Landesverfassungen anerkannt wie auch die besondere, originäre Kirchengewalt rechtlich bekräftigt.[58]
Wie der größte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurückreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendländisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklärt-wissenschaftlich geprägt. Dieser Prägung liegen Einflüsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jüdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frühen Mittelalter christianisiert. In der fränkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angeführt von Martin Luther. Sie prägt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit.
Die Mehrheit der deutschen Staatsbürger gehört einer christlichen Konfession an: Römisch-katholische Kirche 30,7 Prozent (tendenziell überwiegend in West- und Süddeutschland, Stand: 31. Dezember 2008)[59] (0,3 % weniger als im Vorjahr), Evangelische Kirche in Deutschland (Lutheraner, Reformierte und Unierte) 29,9 Prozent (tendenziell vor allem in Norddeutschland, Stand: 31. Dezember 2008),[60] (auch 0,3 % weniger als im Vorjahr), orthodoxe Kirche und orientalische Kirchen insgesamt 3 Prozent, Neuapostolische Kirche 0,44 Prozent (auch weniger als im Vorjahr),[61][62] Zeugen Jehovas 0,2 Prozent sowie ein geringer Anteil von Angehörigen christlicher Freikirchen. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist wesentlich geringer als die Anzahl der Kirchenmitglieder. Durchschnittlich fast 3,4 Millionen Menschen (oder 4,1 Prozent der Gesamtbevölkerung) besuchten 2008 die sonntäglichen Gottesdienste der Katholischen Kirche, 2007 eine Million (oder 1,2 Prozent der Gesamtbevölkerung) jene der Evangelischen Kirche.[63]
39,4 Prozent der Gesamtbevölkerung gehören keiner der beiden großen Religionsgemeinschaften an; in den neuen Ländern liegt dieser prozentuale Anteil zwischen 67,7 Prozent (Thüringen) und 81,7 Prozent (Sachsen-Anhalt), Mittelwert 75,4 Prozent.[64] Die DDR hatte eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. In den alten Bundesländern ist die Anzahl an der Gesamtbevölkerung, die nicht zu den beiden großen Kirchen gehört, wesentlich geringer; deren Anteil liegt zwischen 23,6 Prozent in Bayern und 71,2 Prozent in Berlin – letzteres allerdings einschließlich des ehemaligen Ost-Berlins.[64]
Islamische Gemeinden haben etwa 4 Millionen Mitglieder (5 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern.
Um für die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland gegründet.
Die Deutsche Buddhistische Union geht von einer Zahl von 250.000 aktiven Buddhisten in Deutschland aus, die Hälfte davon eingewanderte Asiaten. Dies entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung.
106.000 Personen der Bevölkerung gehören jüdischen Gemeinden an. Seit den 1990er-Jahren verzeichnen diese einen starken Zuwachs durch Zuwanderer aus Osteuropa, vor allem aus der Ukraine und aus Russland. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich ist in Deutschland die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas.
Bestimmte christliche Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden erheben von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer, die der Staat gegen eine Aufwandsentschädigung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiterleitet.
Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen (mit Ausnahme weniger Länder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.
Die Wirtschaft in Deutschland ist vorwiegend auf den sekundären (Industrie) und tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert. Der primäre Sektor (insbesondere Landwirtschaft) hat einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung. Das dichtbesiedelte Industrieland ist auf Rohstoffimporte angewiesen. Deutschland weist aber eine lange Bergbautradition auf und verfügt nach wie vor bei Kohle, Edelsalzen und Baustoffen über bedeutende Rohstoffvorkommen.
Mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 2,4 Billionen Euro ist Deutschland die viertgrößte Volkswirtschaft und Industrienation der Welt und hat nach den USA, China, Japan und Indien den fünftgrößten Energieverbrauch weltweit. Gemessen am BIP pro Kopf steht Deutschland weltweit an 19., in der Europäischen Union an 13. Stelle (OECD.Stat, Stand: Januar 2009). Zudem war Deutschland von 2003 bis 2008 die weltgrößte Exportnation.[66] Weltweit bedeutend ist die Versicherungswirtschaft, insbesondere die Rückversicherungen.
Eine Vielzahl von weltweit bedeutenden Messeveranstaltungen, vielfältige Events und Ausstellungen sowie eine im internationalen Maßstab bedeutende Museums- und Orchesterlandschaft sind wichtige Grundlage von Tourismus und Reiseverkehr von und nach Deutschland. Beim Lebensstandard liegt Deutschland laut dem Human Development Index auf Platz 10 in der Welt (Stand 2010).[7]
Hinsichtlich der Wirtschaftskraft bestehen auch zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch starke regionale Disparitäten (Einkommen, Infrastruktur) zwischen dem damaligen Westdeutschland und einigen Gebieten Mittel- und Ostdeutschlands, vor allem mit Blick auf die Arbeitslosenquote. Zudem besteht zwischen dem Süden und dem Norden Deutschlands, insbesondere den strukturstarken Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern und den strukturschwachen Gebieten Norddeutschlands (mit Ausnahme von Hamburg), ein Süd-Nord-Gefälle.
Wirtschaftsentwicklung [Bearbeiten]
Im Jahre 2006 wurde ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent erreicht. Diese positive Entwicklung setzte sich bis zum dritten Quartal 2008 fort. Im vierten Quartal wurde Deutschland jedoch von der internationalen Finanzkrise erfasst, die zum Jahresende 2009/2010 endete. Die Wirtschaftsentwicklung verlief seitdem wieder auf Vorkrisenniveau. Die Zahl der Arbeitslosen sank seit Ende 2006 unter 3,5 Millionen und erreichte Anfang 2011 die Grenze von 3 Millionen, wobei sie selbst in der Finanzkrise nur unwesentlich anstieg.
Im Außenhandel war Deutschland bis 2008 weiterhin sehr erfolgreich (Exporte 2006: +13 Prozent auf 894 Milliarden Euro), im Zuge der Wirtschaftskrise aber brach besonders der Export deutlich ein, er sank im vierten Quartal 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent.[67] Als weltweit konkurrenzfähigste Branchen der deutschen Industrie gelten die Automobil-, Nutzfahrzeug-, elektrotechnische, Maschinenbau- und Chemieindustrie. Zur Nutzung der Sonnenenergie sind deutsche Entwicklungen innovativer Solarstromtechnologie international wegweisend.
Das Land verzeichnete bis 2009 über mehrere Jahrzehnte mit großem Abstand mehr Exporte als jedes andere Land der Welt und wurde daher oft mit dem Schlagwort „Exportweltmeister“ bezeichnet.[68] Die Arbeitslosigkeit stieg seit der Ölkrise in den 1970er-Jahren von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus an und ist seit der Wiedervereinigung nach wie vor in Ostdeutschland durchschnittlich höher als im übrigen Bundesgebiet.
Siehe auch: Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt und Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
Die Rangfolge der zehn umsatzstärksten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Aufgeführt sind der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter. Die Zahlen sind in Millionen Euro angegeben und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2009.[69] Ohne Rangnummer eingefügt ist die größte Bank gemessen an der Bilanzsumme (2007) und die größte Versicherung gemessen an Beitragseinnahmen (2007).
Siehe auch: Liste der größten Unternehmen in Deutschland
Deutschland ist im Jahr 2008 der viertgrößte Produzent an Primärenergie (in BTU) in Europa gewesen und wird auf Rang 21 unter den Energieproduzenten der Welt gelistet.[70]
2005 betrug der Primärenergieverbrauch in Deutschland 14.238 PJ und war damit der zweithöchste in Europa und sechsthöchste in der Welt.[71]
Im Jahr 2003 war der Energieverbrauch pro Kopf mit 5597,7 kW·h der elfthöchste in Europa und wurde auf Rang 27 in der Welt gelistet.
Das Deutsche Recht hat eine lange, bis in germanische Zeit zurückreichende Tradition. Im Mittelalter wurden bedeutende Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel angelegt, die nicht Recht setzen, sondern vorhandenes Gewohnheitsrecht fixieren sollten. Ab dem 12. Jahrhundert wurde im Heiligen Römischen Reich zunehmend Römisches Recht angewendet, welches wegen seiner Exaktheit und Universalität als dem einheimischen germanischen Recht überlegen empfunden wurde. Aufgrund seiner staatlichen Zersplitterung kannte das „Alte Reich“ aber, von wenigen Kodifikationen wie der Constitutio Criminalis Carolina abgesehen, kein einheitliches deutsches Recht.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung war die Einrichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 als Rechtsmittelgericht des Reichs gegen Entscheidungen der Gerichte der einzelnen deutschen Staaten. Allerdings besaßen bestimmte deutsche Staaten das Privilegium de non appellando, also das Privileg, dass gegen Entscheidungen ihrer Gerichte kein Rechtsmittel zum Reichskammergericht gegeben war.
Im 18. Jahrhundert gaben sich einzelne deutsche Staaten vom Geist der Aufklärung geprägte Gesetzwerke wie den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 und das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. 1812 wurde in den Deutschen Erblanden der österreichischen Monarchie ein modernes Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Kraft gesetzt. Die napoleonische Ära brachte die Einführung des wegweisenden Code civil in den von Frankreich annektierten deutschen Gebieten und einigen Rheinbund-Staaten, bei der es auch nach der Niederlage Napoleons blieb. Ansonsten wurde in vielen Staaten des Deutschen Bundes weiterhin teilweise noch römisches und germanisches Recht angewendet.
Erst mit Schaffung der staatlichen Einheit im Jahr 1871 war schließlich die Voraussetzung für einheitliche Gesetze im Deutschen Reich gegeben. Bereits 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet, zum 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft: Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und weitere Einführungs- und Nebengesetze. Zum 1. Oktober 1879 nahm auch das Reichsgericht als oberstes Gericht des Reichs seine Arbeit auf. Am 1. Januar 1900 traten schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft und schufen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Handelsrechts Rechtseinheit.
Der Nationalsozialismus pervertierte das Recht zum Mittel der Gewaltherrschaft, wofür hier stellvertretend die Terrorurteile des Volksgerichtshofs zu nennen sind. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Deutschland dann wieder ein Rechtsstaat geschaffen. Auf dem Gebiet der DDR hingegen, wo die Doktrin der „einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ galt und Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte unbekannt waren, kehrten erst im Zuge der Wende und letztlich mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit im Jahr 1990 wieder rechtsstaatliche Verhältnisse ein.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Rechtsstaat (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), was bedeutet, dass staatliche Tätigkeit nur durch das Recht begründet werden kann und durch das Recht begrenzt wird. Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, hat das Recht, bei Gericht um Rechtsschutz hiergegen nachzusuchen (Art. 19 Abs. 4 GG). Die Richter sind unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen.
Die Rechtsprechung wird im Wesentlichen von Gerichten der Bundesländer ausgeübt: In Zivilsachen und Strafsachen durch die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (in Berlin Kammergericht genannt), in Arbeitssachen durch die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte, in Verwaltungsrechtssachen durch die Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte (in drei Bundesländern Verwaltungsgerichtshof genannt), in Sozialrechtssachen durch die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte und in Finanzgerichtssachen durch die Finanzgerichte. Als Bundesgericht besteht für den gewerblichen Rechtsschutz das Bundespatentgericht. Daneben existieren als Rechtsmittelgerichte die obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 GG): Der Bundesgerichtshof als oberstes Zivil- und Strafgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten besteht außerdem das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 GG), dessen Entscheidungen Gesetzeskraft entfalten können und so andere Gerichte binden.
Zunehmende Bedeutung hat das Europarecht und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gewonnen.
Aufgrund der zentralen Lage in Europa besteht in Deutschland ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere für den Güterverkehr stellt es ein wichtiges Transitland dar. Durch das Konzept der Transeuropäischen Netze soll Deutschland als Transferraum zwischen dem ersten europäischen Kernwirtschaftsraum (der sogenannten Blauen Banane, zu der auch Westdeutschland gehört) und dem Kernwirtschaftsraum in Ostmitteleuropa, zu dem auch Ostdeutschland gehört, gefördert werden. Wichtige Projekte in diesen Netzen sind die Eisenbahnachsen Lyon/Genua–Rotterdam/Antwerpen, POS (Paris–Ostfrankfreich–Südwestdeutschland), PBKAL (Paris–Brüssel–Köln–Amsterdam–London), Berlin–Palermo und die Magistrale für Europa. Ferner ist Deutschland der westliche Ausgangspunkt einiger Paneuropäischer Verkehrskorridore.
Der Güterverkehr hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig von der Schiene auf die Straße verlagert, so dass die Bundesregierung 2005 eine Autobahnmaut für Lastkraftwagen eingeführt hat. Aber auch der Individualverkehr hat stark zugenommen, so dass auf deutschen Straßen ein im internationalen Vergleich sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht, auch wegen des regen Transitverkehrs, der durch Deutschlands geographische Kernlage in Europa bedingt ist. Dennoch wurden im Bereich des Schienenverkehrs vor allem Nebenstrecken sowie Güter- und Rangierbahnhöfe stillgelegt sowie Personenfernverkehrsverbindungen eingestellt. Auch für die Zukunft wird eine starke Zunahme des Verkehrs erwartet. Deshalb sieht der Bundesverkehrswegeplan 2003 im Zeitraum 2001–2015 ein Investitionsvolumen von insgesamt etwa 150 Milliarden Euro vor, um den erwarteten Zuwachs im motorisierten Personenverkehr um 20 Prozent (1997–2015) und im Güterverkehr um 64 Prozent (1997–2005) zu bewältigen.
Bereits die Römer legten gepflasterte Straßen in Deutschland an, die aber wieder verfielen. Die ersten Chausseen wurden im 18. Jahrhundert erbaut. Die Erfindung des Automobils gab dem Straßenbau neue Impulse. Die erste Autobahn der Welt, die AVUS in Berlin, wurde 1921 in Deutschland gebaut. Der Straßenverkehr hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Eisenbahn als wichtigsten Verkehrsträger abgelöst. Deutschland besitzt eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Das Bundesfernstraßennetz umfasste am 1. Januar 2007 12.531 Kilometer Autobahnen und 40.711 Kilometer Bundesstraßen. Weiterhin umfasste das überörtliche Straßennetz 86.597 Kilometer Landesstraßen, 91.520 Kilometer Kreisstraßen und die Gemeindeverbindungsstraßen.
Im Jahr 2006 starben 5094 Menschen im Straßenverkehr; diese Zahl der Verkehrstoten sinkt jedoch stetig. Um die Gefahren und Belastungen des Straßenverkehrs zu reduzieren, wurden in vielen deutschen Städten Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Zonen und Tempo-30-Zonen eingerichtet.
Siehe auch: Liste der Bundesautobahnen in Deutschland
Deutschland verfügt über ein Eisenbahnnetz von etwa 35.000 Kilometern Länge. Es wird täglich von bis zu etwa 50.000 Personen- und Güterzügen befahren.
Im Rahmen der Bahnreform wurden die Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (West) und Deutsche Reichsbahn (Ost) zum 1. Januar 1994 in das privatwirtschaftliche Unternehmen Deutsche Bahn AG überführt. Es organisiert den Großteil des Eisenbahnverkehrs in Deutschland. Neben der DB AG befahren rund 350 weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen (zumeist nichtbundeseigene Eisenbahnen) das deutsche Eisenbahnnetz. Während sich der Staat aus dem operativen Betrieb zurückgezogen hat, finanziert er den Großteil des Netzunterhalts und -ausbaus sowie (über Regionalisierungsmittel) weitgehend den Regionalverkehr.
Regional- (Interregio-Express (IRE), Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE) und S-Bahnen (S)) und Fernverkehr (Intercity (IC) und Intercity-Express (ICE)) fahren weitgehend nach Taktfahrplan. Für Fernzüge stehen Schnellfahrstrecken in einer Gesamtlänge von etwa 2000 Kilometer zur Verfügung.
Während die Marktanteile der Eisenbahn über lange Jahre kontinuierlich zurückgingen und deshalb umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, steigen ihre Anteile seit etwa 2005 wieder, insbesondere im Güterverkehr, kontinuierlich. Mit einem Wachstum der Verkehrsleistung von über zehn Prozent pro Jahr ist der Schienengüterverkehr der am schnellsten wachsende Verkehrsträger in Deutschland.
Die dritte Stufe der Bahnreform, in Form einer teilweisen Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG, steht in der öffentlichen Kritik.
Siehe auch: Liste deutscher Eisenbahngesellschaften, Liste von Eisenbahnstrecken in Deutschland, Geschichte der Eisenbahn in Deutschland
Mit rund 550 Flughäfen und Flugplätzen verfügt Deutschland über eine der größten Dichte an Start- und Landeplätzen weltweit. 16 Flughäfen des Landes bieten internationalen Flugverkehr an.
Der Flughafen Frankfurt am Main ist gemessen an der Anzahl abgefertigter Passagiere (2010: 53,0 Mio.) der größte Deutschlands, der drittgrößte Europas und gemessen am Frachtaufkommen der größte Flughafen Europas. Die größte deutsche Fluggesellschaft Lufthansa betreibt in Frankfurt sowie auf dem zweitgrößten deutschen Flughafen in München ein interkontinentales Drehkreuz. Im Bau befindet sich derzeit der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“, der nach seiner für das Jahr 2012 geplanten Inbetriebnahme der drittgrößte Flughafen Deutschlands sein wird. Air Berlin, die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft, betreibt auf ihrem Heimatflughafen ein weiteres internationales Drehkreuz.
Siehe auch: Liste der Verkehrsflughäfen in Deutschland, Liste deutscher Flugplätze
Aufgrund des überproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfügt über eine Anzahl moderner Seehäfen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee über die Häfen von Nachbarländern, vor allem der Niederlande, ab. Um künftig wieder größere Anteile in eigenen Häfen umzuschlagen, gibt es derzeit mehrere große Bauprojekte. Dazu gehört der Bau eines vierten Container-Terminals in Bremerhaven, die geplante – und sehr umstrittene – Vertiefung von Weser und Elbe und der neue Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven. Er wird als einziger echter Tiefwasserhafen in Deutschland ab 2010 die größten dann in Fahrt befindlichen Containerschiffe abfertigen können. Die drei umschlagstärksten Seehäfen in Deutschland sind Hamburg, Wilhelmshaven und Bremen mit Bremerhaven. Der wichtigste Ostseehafen ist Lübeck.
Wichtigste Seeschifffahrtsstraßen sind Unterelbe und Unterweser. Der Nord-Ostsee-Kanal ist auch für den Transitverkehr bedeutsam. Vor der deutschen Ostseeküste liegt mit der Kadetrinne die meistbefahrene und unfallgefährdetste Schiffsroute der Ostsee.
Es gibt in Deutschland ein gut ausgebautes Netz von Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Die wichtigsten schiffbaren Flüsse sind Rhein, Main, Mosel, Weser und Elbe. Bedeutende Binnenkanäle sind der Mittellandkanal, der Dortmund-Ems-Kanal, der Rhein-Herne-Kanal und der Elbe-Seitenkanal. Der Main-Donau-Kanal überwindet die große europäische Wasserscheide und ermöglicht so einen direkten Schifffahrtsweg von der Nord- und Ostsee zum Schwarzen Meer. Der Komplex der Duisburg-Ruhrorter Häfen ist mit einem Umschlag von mehr als 70 Millionen Tonnen der wichtigste und umschlagstärkste Binnenhafen Deutschlands und zudem der größte Binnenhafen der Welt, gefolgt vom Mannheimer Hafen.
Die deutsche Kunst- und Kulturgeschichte hat seit dem Mittelalter eine Vielzahl von stil- und epochenprägenden Persönlichkeiten hervorgebracht. In den verschiedensten Disziplinen wurden deutschsprachige Kulturschaffende Wegbereiter neuer geistiger Strömungen und Entwicklungen. Bis heute zählen einige der einflussreichsten deutschen Künstler zu den Protagonisten der westlichen Zivilisation.[72]
Die deutsche Kultur hat sich, da Deutschland lange nicht als Nationalstaat existierte, über Jahrhunderte vor allem über die gemeinsame Sprache definiert. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff zunehmend auf Kulturbeiträge von Deutschen bzw. innerhalb deutscher Territorien bezogen, was aber der auch zuvor bestandenen deutschen Identität jener Kulturschaffenden nicht abträglich war. Aus der Zeit vor 1871 stammt der teilweise noch verwendete Begriff vom Land der Dichter und Denker,[73] dem auch über die neuen Reichsgrenzen hinaus um 1900 viele das Charakteristikum einer deutschen Kulturnation zugeschrieben haben.[74] Durch die Verbreitung von Massenmedien im 20. Jahrhundert hat die Populärkultur in der deutschen Gesellschaft einen neuen Stellenwert erhalten. Die Verbreitung des Internets im 21. Jahrhundert hat zu einer Ausdifferenzierung der Kulturlandschaft geführt und die mannigfaltigen Nischen- und Szenekulturen in ihrer Ausprägung verändert.[75]
Die Kulturpolitik in Deutschland fällt verfassungsgemäß in die Zuständigkeit der Bundesländer. Kulturelle Vielfalt und regionale Identität sollen damit gewährleistet sein. Im Bundeskanzleramt ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung.[76] Seit dem Vertrag von Maastricht 1993 verfügt die EU über für Kulturschaffende wichtige Kompetenzen im Bereich Urheberrecht. Der Verbreitung der deutschen Sprache und Kultur in der Welt dienen die Goethe-Institute mit weltweit 136 Standorten in rund 90 Ländern.[77]
Laut einer Umfrage in 27 Staaten für die BBC im Jahr 2011 genießt Deutschland weltweit das höchste Ansehen unter 16 untersuchten Ländern. Durchschnittlich bewerten 62 Prozent der Befragten Deutschlands internationalen Einfluss als positiv, 15 Prozent haben ein negatives Bild. Damit bestätigt das Land den ersten Platz zum vierten Mal in Folge seit dem Jahr 2008.[78][79]
Zu den einflussreichsten deutschen Philosophen zählen Nikolaus von Kues, Gottfried Wilhelm Leibniz, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Arthur Schopenhauer, Friedrich Nietzsche und Martin Heidegger. Mehrere bedeutsame philosophische Strömungen gingen von deutschen Philosophen aus: Der Deutsche Idealismus ebenso wie der von Karl Marx und Friedrich Engels begründete Marxismus. Im 20. Jahrhundert war vor allem die Kritische Theorie der sogenannten Frankfurter Schule von Theodor W. Adorno und Max Horkheimer bedeutsam. In ihrer Nachfolge wurde Jürgen Habermas zu einem der weltweit bekanntesten lebenden Philosophen.
Deutsche Literatur [Bearbeiten]
Die deutsche Literatur reicht zurück bis in das Mittelalter, hervorzuheben ist zum Beispiel Walther von der Vogelweide. Als bedeutendste deutsche Autoren gelten u. a. Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller sowie die Brüder Grimm. Mit Heinrich Heine, Kurt Tucholsky, Bertolt Brecht, Thomas und Heinrich Mann oder Hannah Arendt stachen zu ihrer Zeit wichtige Literaten hervor. Im 20. Jahrhundert waren deutsche Nobelpreisträger für Literatur Theodor Mommsen (1902), Rudolf Eucken (1908), Paul Heyse (1910), Gerhart Hauptmann (1912), Thomas Mann (1929), Hermann Hesse (1946), Heinrich Böll (1972) und Günter Grass (1999), im 21. Jahrhundert Herta Müller (2009).
Der Deutsche Buchpreis zeichnet seit 2005 jährlich den „besten Roman deutscher Sprache“ aus.
Die Geschichte der europäischen klassischen Musik wird über weite Strecken von deutschen Komponisten geprägt. Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands konnten hier unterschiedliche Musiktraditionen aus ganz Europa zusammenfließen.
In der Barockzeit erlebten die Kirchenmusik und der Orgelbau eine große Blüte. Wichtige Barockkomponisten waren u. a. Heinrich Schütz, Dietrich Buxtehude, Georg Friedrich Händel, Georg Philipp Telemann, Johann Sebastian Bach. Stilbildend für die Wiener Klassik waren aus Deutschland die Komponisten der Mannheimer Schule, Ludwig van Beethoven und Wolfgang Amadeus Mozart, der auch als österreichischerer Komponist gilt. Beginnend zur Zeit des Vormärz wurde der begleitete Liedgesang durch Komponisten wie Franz Schubert, Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy zu einer eigenen Kunstgattung entwickelt. Weitere wichtige deutsche romantische Komponisten waren Carl Maria von Weber, Hans Pfitzner, Max Reger und Richard Strauss. An die Musik von Richard Wagner, Johannes Brahms, Anton Bruckner, Gustav Mahler konnte die österreichische atonale Zweite Wiener Schule anknüpfen.
Hanns Eislers Musik steht im Spannungsfeld von sozialistischem Realismus und der Anknüpfung an die Vorkriegsmoderne. Nach 1950, mitgeprägt durch die Darmstädter Ferienkurse war in Westdeutschland die Entwicklung der seriellen und elektronischen Musik durch Komponisten wie Karl-Heinz Stockhausen bedeutend. Wichtige zeitgenössische deutsche Komponisten sind z. B. Nikolaus A. Huber und Wolfgang Rihm.
Die Entwicklung des Chorgesanges in Deutschland wurde durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen und auch in der Folgezeit stark gebremst. Erst seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts findet in dieser Richtung wieder ein Aufschwung von internationaler Bedeutung statt.
Die Metropole Berlin ist Anziehungspunkt und Produktionsort für Musiker und Künstler aus aller Welt.
[80]
Deutschland ist heute aus ökonomischer Sicht der viertgrößte Musikmarkt der Welt. Seit 1990 hat sich eine vielfältige Musik- und Kunstszene ausgeprägt, die vermehrt von der Hauptstadt Berlin ausgeht. Im Bereich der Pop- und Rockmusik wurden Künstler wie Udo Lindenberg, Herbert Grönemeyer, Sarah Connor, Nena, Dieter Bohlen und Xavier Naidoo über die Landesgrenzen hinaus im gesamten deutschsprachigen Raum populär. Seit der Entstehung in den 1980er-Jahren ist deutschsprachiger Punkrock verbreitet.
Zu den erfolgreichsten Punkbands gehören Die Toten Hosen und Die Ärzte. Daneben kommt auch eine ansehnliche Zahl an international bedeutenden Jazzmusikern aus Deutschland. Stilprägend im Bereich Swingmusik war der vor allem in Deutschland und Frankreich gepflegte Sinti-Jazz. In der Entwicklung der elektronischen Musik haben Musiker aus Deutschland, insbesondere die Band Kraftwerk sowie Klaus Schulze, Pionierarbeit geleistet. Weitere deutsche Exportschlager sind und waren Modern Talking, Scorpions und Rammstein, die derzeit einzige Band, die mit deutschen Texten auch immer wieder in anderssprachigen Ländern in den Charts ist.
Bekannte Vertreter der deutschsprachigen Popmusik im vergangenen Jahrzehnt sind unter anderem Bands wie Wir sind Helden, Rosenstolz und Silbermond. Ein weiteres aktuelles Phänomen der deutschen Musikkultur ist auch die Band Tokio Hotel, welche vor allem bei weiblichen Teenagern beliebt ist. Seit Ende der 1990er-Jahre gibt es auch immer mehr kommerziell erfolgreiche deutschsprachige Hip-Hop-Künstler wie zum Beispiel Kool Savas, Bushido oder Sido.
Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 195 Kinospielfilme (2003: 80 Spielfilme) mit vorwiegend deutscher Beteiligung produziert, darunter 65 Kinodokumentarfilme. Der Marktanteil deutschsprachiger Produktionen betrug 27,4 Prozent (18,9 % im Jahr 2007) und entspricht dem höchsten Wert seit 1990.[81]
Zu den profiliertesten deutschen Regisseuren der Gegenwart zählen u. a. Roland Emmerich, Wolfgang Petersen, Florian Henckel von Donnersmarck, Caroline Link, Wolfgang Becker, Fatih Akin, Andreas Dresen, Uwe Boll, Dani Levy, Oskar Roehler, Uli Edel, Wim Wenders, Werner Herzog, Tom Tykwer und Bernd Eichinger.
Die wichtigste nationale Auszeichnung ist der Deutsche Filmpreis, der jährlich vergeben wird. Der Europäische Filmpreis wird jedes zweite Jahr in Berlin vergeben und zeichnet die wichtigsten Produktionen aus Europa aus. Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) werden jedes Jahr im Februar aufgeführt und haben sich als bedeutendes Ereignis der Filmwelt etabliert.
Siehe auch: Liste bedeutender deutscher Filme
Bedeutende deutsche Renaissancekünstler sind unter anderem Albrecht Altdorfer, Lucas Cranach der Ältere, Matthias Grünewald, dessen Hauptwerk der berühmte Isenheimer Altar ist, Hans Holbein der Jüngere und, der wohl bekannteste unter ihnen, Albrecht Dürer.
Die bedeutendsten aus Deutschland stammenden Barockmeister sind Cosmas Damian Asam sowie der in Siegen geborene, aber nach Antwerpen ausgewanderte Peter Paul Rubens.
Weitere Künstler von Weltruf sind der Romantiker Caspar David Friedrich, der Surrealist Max Ernst, die Expressionisten Max Beckmann und Otto Dix, der Konzeptualist Joseph Beuys oder die zu den Neuen Wilden zählenden Markus Lüpertz und Martin Kippenberger.
Herausragende Bedeutung bezüglich ihrer Rezeption in der Weltkunst erfahren die beiden expressionistischen Künstlergemeinschaften Brücke und Der Blaue Reiter.
In der DDR war die Leipziger Schule um Werner Tübke, Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer prägend.
Zu den wichtigen zeitgenössischen Künstlern zählen der Neoexpressionist Georg Baselitz, der in der Tradition der Geschichtsmalerei stehende Anselm Kiefer, die den kapitalistischen Realismus prägenden Sigmar Polke und Gerhard Richter sowie die für Ironie bekannte Rosemarie Trockel. Der die trügerische Idylle darstellende Norbert Bisky, der zur Neuen Leipziger Schule gezählte Neo Rauch und der auf Historienbilder konzentrierte Daniel Richter sind Beispiele für sehr erfolgreiche Künstler der Nachwendegeneration.
Zu den bekanntesten deutschen Fotografen zählen Andreas Gursky, Wolfgang Tillmans und Thomas Ruff.
Deutschland hat eine reiche und vielfältige Architekturgeschichte, die eng verwoben mit der abendländischen Architekturgeschichte der Nachbarländer ist. Grundlage war vor allem die Architektur der römischen Antike, aus der zahlreiche Bauwerke erhalten sind, wie beispielsweise die Porta Nigra in Trier und das erst vor einigen Jahren freigelegte Römische Theater Mainz. Einige vorromanische Bauten wie zum Beispiel die Torhalle Lorsch zeigen heute noch die Entwicklung zur Romanik, die im Heiligen Römischen Reich etwa 1030 einsetzt. Die Gotik begann in Frankreich, die ersten gotischen Bauwerke im Heiligen Römischen Reich wurden ab etwa 1230 errichtet, zum Beispiel die Liebfrauenkirche in Trier.
Um etwa 1520 kam die Renaissance aus dem Gebiet des heutigen Italien in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, als herausragendes Beispiel gilt das Augsburger Rathaus. Auch der Barock setzte hier erst verzögert (ab 1650) ein. Einige Beispiele sind die Werke von Balthasar Neumann, die Wieskirche und das Residenzschloss Ludwigsburg. Etwa 1770 setzt die Stilepoche des Klassizismus ein. Prominente Bauwerke sind das Alte Museum in Berlin, das Schloss Charlottenhof und das Brandenburger Tor. Einige der bekanntesten Bauwerke Deutschlands wurden in der Stilepoche des Historismus (1840–1900) gebaut, als Beispiele genannt seien Schloss Neuschwanstein und der Berliner Dom.
Olympiastadion in München
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren deutsche Architekten Vorreiter der Klassischen Moderne. Walter Gropius, Ludwig Mies van der Rohe und das Bauhaus setzten Impulse, die die Architektur bis heute weltweit prägen. Die monumentale Architektur im Nationalsozialismus stellte einen markanten Einschnitt in der deutschen Architekturgeschichte dar. In der Zeit des Wiederaufbaus herrschte Pragmatismus vor, erst allmählich fand die Architekturszene zu neuen Ausdrucksformen. In der Bundesrepublik war das 1972 fertig gestellte Olympiastadion in München ein wichtiges Projekt, das das neue Selbstverständnis deutscher Architektur in die Welt trug.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Entwicklung der Architektur globalisiert. Deutsche Architekten sind weltweit aktiv, sind jedoch auf dem internationalen Architekturmarkt eher unauffällig und konnten nicht wieder an die frühere Bedeutung anknüpfen. Dennoch arbeitet die deutsche Baubranche heute insgesamt auf höchstem internationalen Niveau in Hinsicht auf Gestaltung und Baukonstruktion. Um die Wahrnehmung der Architektur im In- und Ausland zu verbessern wurde 2007 die Bundesstiftung Baukultur gegründet.
Kultur- und Baudenkmäler [Bearbeiten]
Die UNESCO führt 33 deutsche Beiträge zum Welterbe auf, die auf 15 der 16 deutschen Länder verteilt sind (lediglich Hamburg besitzt kein Welterbe): 31 Weltkultur- und 2 -naturerben. Die Liste wurde mit dem Aachener Dom 1978 eröffnet; jüngster Neuzugang waren 2008 die Siedlungen der Berliner Moderne. Zudem führt die UNESCO mit der Grube Messel und dem deutschen Wattenmeer zwei Weltnaturerbestätten auf (siehe Leiste am Ende des Kapitels). Bisher strich die UNESCO eine Stätte in Deutschland von der Liste der Welterben – das Dresdner Elbtal (Welterbe-Status von 2004 bis 2009) – aufgrund des Baus der Waldschlößchenbrücke, die die UNESCO als Bedrohung für die Landschaft sah.
Besonders hohe Besucherzahlen erreichen Kulturdenkmäler, die eine Vorstellung von deutscher Romantik erwecken und nicht zwingend als Weltkulturerbe ausgezeichnet sein müssen. So gehören die Schlösser Neuschwanstein und Heidelberg, die Walhalla sowie die mittelalterlichen Stadtkerne von Rüdesheim am Rhein und Rothenburg ob der Tauber zu den weltweit bekannten touristischen Zielen.
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich aber auch Denkmäler und Stadtbilder aus der Zeit der Industriellen Revolution. Geschlossene historische Stadtbilder sind in den deutschen Großstädten heute kaum noch anzutreffen, da der Zweite Weltkrieg und der Wiederaufbau der Nachkriegszeit einen Großteil der Kulturdenkmäler unwiederbringlich zerstört hat. Klein- und Mittelstädte mit weitgehend geschlossenen historischen Altstadtbildern sind aber in Deutschland noch recht häufig anzutreffen.
Siehe auch: Liste technischer Denkmäler in Deutschland
Es existieren mehr als 6000 Museen, wozu auch private und öffentliche Sammlungen, Schlösser und Gärten gehören. Zu den größten und bekanntesten musealen Einrichtungen gehören das Deutsche Museum in München, weltweit größtes naturwissenschaftlich-technisches Museum, und das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg mit einer der bedeutendsten Sammlungen zu Kultur und Kunst von der Vor- und Frühgeschichte bis zur unmittelbaren Gegenwart.
Berlin mit der Museumsinsel und zahlreichen weltweit bedeutsamen Museen bildet einen Schwerpunkt in der Museumslandschaft.
Siehe auch: Liste deutscher Museen nach Themen
Weihnachten ist seit Jahrhunderten Bestandteil deutscher Festtagstradition.
Nationalfeiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, wie es im Einigungsvertrag über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland vereinbart wurde.[82] Alle übrigen Feiertage beruhen auf Gesetzen der Länder. Acht von ihnen sind in allen 16 Ländern Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, die beiden Weihnachtsfeiertage, Neujahr und der Tag der Arbeit.
Wie die Sonntage sind „die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“.[83]
Eine der größten touristischen Attraktionen ist das Oktoberfest in München (mundartlich auch „d’ Wiesn“), das größte Volksfest der Welt. Bedeutende Veranstaltungen von Karneval, Fastnacht und Fasching sind unter anderem der Kölner Karneval, die Mainzer Fastnacht und die Schwäbisch-alemannische Fastnacht. In Hannover findet alljährlich das größte Schützenfest der Welt statt.
Die Kieler Woche, eine seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kiel ausgetragene Segelregatta, ist das größte Segelsportereignis der Welt und zugleich das größte Sommerfest im Norden Europas.
Überregionale Veranstaltungen:
Landestypische
Wurst- und Käsespezialitäten
Die deutsche Küche ist äußerst vielfältig und variiert stark von Region zu Region. Bekannt ist Deutschland vor allem für seine deftigen und schweren Gerichte wie gepökeltes Eisbein oder auch Kasseler mit Sauerkraut,[84] Grünkohl mit geräucherter Mettwurst oder Bregenwurst sowie verschiedene Eintöpfe. Aber auch sehr alte und einfache Speisen wie zum Beispiel Arme Ritter oder Labskaus sind Tradition. Die regionale Küche ist außerdem von den umliegenden Ländern beeinflusst.
Vor allem in Norddeutschland werden sehr viele Kartoffeln in vielseitigen Zubereitungsformen gegessen, im Süden kommen jedoch die traditionellen Knödel, Spätzle und Nudeln hinzu. Regionale Besonderheiten sind zum Beispiel die Weißwurst in Altbayern, die Bratwurst der Franken, der Schwenkbraten im Saarland, die Maultaschen in Baden-Württemberg, Thüringer Rostbratwurst, der Pfälzer Saumagen, in Hessen der Handkäse „mit Musik“ (Kümmel und Zwiebeln) und der Apfelwein.
Die Deutschen lieben ihr regional sehr verschiedenartiges Bier sowie die verschiedenen Weinsorten (aus klimatischen Gründen ist der Weinanbau und -konsum im Westen und Süden verbreiteter als im Norden und Osten). Mineralwasser, meistens mit Kohlensäure versetzt, ist das in Deutschland am häufigsten konsumierte Erfrischungsgetränk. Auch wird verhältnismäßig viel Obstsaft, vor allem Apfelsaft, getrunken.
Ähnlich wie in anderen europäischen Staaten gibt es auch in Deutschland einen Trend weg von den traditionellen „schweren“ Speisen zu „leichterer“, fettärmerer Kost.
In Deutschland findet man eine landestypisch große Variationsbreite an herzhaften Brotsorten und Wurstaufschnitten. Traditionell wird mittags die warme Mahlzeit und abends eine Brotmahlzeit eingenommen. Der Tag beginnt meist mit einem Frühstück auf der Grundlage von Brot oder Brötchen/Semmeln, neben herzhaften sind süße Brotaufstriche (Honig, Marmeladen, Schokocremes usw.) und ein gekochtes Ei sehr beliebt. Dazu wird Kaffee, im Norden verstärkt auch Tee getrunken.
Süßes Gebäck und große Buttercreme- oder Sahnetorten wie Schwarzwälder Kirschtorte oder Frankfurter Kranz gehören in Deutschland zum traditionellen Festtagsprogramm. Sie werden zum Nachmittagskaffee gereicht. Im Bergischen Land wird die Bergische Kaffeetafel mit frischen Waffeln serviert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat mit einer
sozialen Marktwirtschaft (Sitz des Bundesrates in Berlin).
In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht. Auch bietet Deutschland seinen Bewohnern vergleichsweise umfangreiche rechtliche Ansprüche auf soziale Absicherung. Für Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung, die aus fünf sogenannten Säulen besteht: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese soziale Grundsicherung wird grundsätzlich durch Beiträge der Versicherten finanziert, die Defizite allerdings durch Steuergelder ausgeglichen.
In Deutschland lebten 2003 etwa 15 Prozent der Kinder bis 15 Jahre und mehr als 19 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren in relativer Armut, wobei die relative Armut von Kindern in Deutschland nach UN-Angaben stärker wächst als in den meisten anderen Industrieländern. Die Zahl der funktionalen Analphabeten liegt in Deutschland noch immer, je nach Abgrenzungsmethode, zwischen etwa 6,5 Prozent und mehr als 11 Prozent der erwachsenen Bevölkerung.
Die Lebenserwartung in Deutschland beträgt im Durchschnitt 77,4 Jahre für Jungen und für neugeborene Mädchen 82,6 Jahre. (Kindergarten in Hessen)
Die Geschichte der Sozialversicherung beginnt im Kaiserreich. Spätere Regierungen haben sie nach und nach erweitert und um zusätzliche soziale Transferleistungen ergänzt, wodurch heute ein großer Teil des Staatshaushaltes für Soziales verwendet wird.
Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den höchst entwickelten der Welt, was sich in der international sehr niedrigen Rate der Kindersterblichkeit, der hohen durchschnittlichen Lebenserwartung sowie dem hohen Prozentsatz erfolgreicher Operationen zeigt. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland lag 2007/09 bei 77,4 Jahren für Männer und bei 82,6 für Frauen.[85] Die Kindersterblichkeit beträgt etwa 5 von 1000 Geburten.[86]
Deutschland verfügt über ein umlagenfinanziertes Rentensystem. Dies bedeutet, dass die jeweils arbeitende Bevölkerung durch ihre Beiträge die Zahlungen an die Rentner finanziert. Die derzeit niedrige Geburtenrate sowie die hohe Arbeitslosigkeit stellen ein Problem für dieses Rentensystem dar.
Durch die Sozialhilfe bzw. durch das Arbeitslosengeld II ist die finanzielle Grundabsicherung sichergestellt.
Neben den vom Staat organisierten Transferleistungen der Bürger untereinander gibt es noch innerstaatliche Transferleistungen. Durch den Länderfinanzausgleich sind Bundesländer mit hohem Steueraufkommen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an schlechter gestellte Länder abzugeben, damit die Lebensverhältnisse in Deutschland nicht zu weit auseinander gehen. Durch den auf die Einkommenssteuer erhobenen Solidaritätszuschlag sollen die den neuen Bundesländern entstandenen teilungsbedingten Lasten gemildert werden.
Das Gesundheitssystem umfasst die Leistungserbringer, also Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal usw., den Staat (Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden), die Krankenversicherungen, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre Verbände, weitere im Gesundheitswesen tätige Interessenverbände und nicht zuletzt die Patienten, z. T. vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.
Abgesehen von staatlichen Krankenhäusern werden die Versorgungsleistungen weitgehend privat erbracht. Außerhalb der Krankenhäuser dominieren freie Berufe, wie niedergelassene Ärzte und Apotheker, und private Unternehmen, beispielsweise die pharmazeutische und die medizintechnische Industrie. Krankenhäuser werden häufig noch in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, zunehmend jedoch privatisiert. Der Staat beteiligt sich als Leistungserbringer nur nachrangig in Form von Gesundheitsämtern, kommunalen Krankenhäusern oder Hochschulkliniken.
Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, deren Beiträge sich hauptsächlich an der Höhe des Einkommens des Versicherten orientieren. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Etwa 10,5 % der Bevölkerung sind privat krankenversichert.[87]
Das Bildungswesen liegt in der Verantwortung der Länder, wird jedoch durch bundesweite Konferenzen der Kultusminister koordiniert. Je nach Bundesland besteht eine neun- bis dreizehnjährige Schulpflicht. Der Besuch der allgemeinbildenden Schulen dauert mindestens neun Jahre. Danach können weiterführende Schulen bzw. berufsbildende Schulen besucht werden. Die meisten deutschen Bundesländer haben ein gegliedertes Schulsystem mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Hochschulreife wird – je nach Bundesland – nach zwölf oder dreizehn Schuljahren erworben.
Praktisch alle jungen Erwachsenen besuchen nach der Schule eine weiterführende Bildungseinrichtung. Auszubildende in Betrieben besuchen in der Regel an ein oder zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Studierende können zwischen universitären und anwendungsorientierten Hochschulen (Fachhochschulen) wählen.
Auch die berufliche Weiterbildung spielt eine große Rolle. Für Arbeitslose stellt die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsgutscheine bereit. Vor ihrer beruflichen Ausbildung können Jugendliche außerdem sogenannte Freiwilligendienste, wie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, absolvieren.
Die OECD kritisiert die deutsche Bildungspolitik, da insbesondere die Schulerfolge von Kindern mit Migrationshintergrund unter dem Durchschnitt liegen (PISA-Studien). Entgegen den Reformbemühungen der letzten Jahrzehnte ist es weiterhin statistisch signifikant unwahrscheinlicher, dass Arbeiterkinder das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder einen Hochschulabschluss erreichen, als Kinder aus den Mittel- oder Oberschichten. Die Ausgaben für Bildung (4,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) liegen im OECD-Vergleich unter dem Durchschnitt. Die schulische Förderung im Grundschulalter gilt als verbesserungswürdig, insbesondere was Betreuungsmöglichkeiten und gezielte Förderung schwächerer Schüler angeht.
In Deutschland sind Universitäten, Technische Universitäten und Fachhochschulen Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) Universitäten sind zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen und wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Mit der Einführung internationaler Abschlussbezeichnungen im Zuge des Bologna-Prozess wird die bisherige Trennung in den Bezeichnungen im tertiären, akademischen Bildungsbereich zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeweicht. Einzelne Hochschuleinrichtungen bilden überhaupt nicht im tertiären Bildungsbereich aus, sondern sind zur postgradualen Bildung oder ausschließlich zur Promotion und Habilitation eingerichtet. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Hochschulen sind in öffentlicher Trägerschaft, werden aber in ihrer Forschung über Drittmittel finanziert (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Unternehmen und andere).
Neben den Universitäten gibt es eine größere Anzahl von Forschungsorganisationen, die deutschlandweit und darüber hinaus tätig sind. Dabei wurde in Deutschland ein System der Arbeitsteilung zwischen der außeruniversitären Forschung und den Universitäten aber auch zwischen den Organisationen geschaffen. Die Max-Planck-Gesellschaft verpflichtet sich der Grundlagenforschung. Sie führt 78 Institute in Deutschland und besitzt ein Jahresbudget von 1,3 Milliarden Euro. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist die größte wissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland und betreibt 15 sogenannte Großforschungszentren, die fächerübergreifend an wissenschaftlichen Komplexen arbeiten. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die größte Organisation der angewandten Forschung. Sie greift in ihren 56 Instituten Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und versucht sie wirtschaftlich zu erschließen. Sie stellt der Wirtschaft die Dienstleistung der Auftragsforschung bereit. Weltweite Bekanntheit erlangte sie durch die Entwicklung des MP3-Audioformats. Sie gehört zu den wichtigsten Patentanmeldern und -besitzern in Deutschland. Die Leibniz-Gemeinschaft ist ein Verbund eigenständiger Forschungseinrichtungen, die sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung arbeiten.
Aus Deutschland stammen zahlreiche Forscher aus allen Bereichen der modernen Wissenschaften. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Deutschland die weltweit führende wissenschaftliche Nation. Nach 1945 hatte Deutschland diesen Status durch Emigration und Patentraub eingebüßt; die Folgen sind in einigen Bereichen weitreichend gewesen.
Albert Einstein und Max Planck begründeten mit ihren Theorien wichtige Säulen der theoretischen Physik, auf denen beispielsweise Werner Heisenberg und Max Born weiter aufbauen konnten. Wilhelm Conrad Röntgen, der erste Physik-Nobelpreisträger, entdeckte und untersuchte die nach ihm benannte Röntgenstrahlung, die noch heute eine wichtige Rolle unter anderem in der medizinischen Diagnostik und der Werkstoffprüfung spielt. Heinrich Hertz schrieb bedeutende Arbeiten zur elektromagnetischen Strahlung, die für die heutige Telekommunikationstechnik maßgeblich sind. Die Entwicklungen von Nikolaus Otto, Rudolf Diesel, Gottlieb Daimler und Carl Benz haben das Verkehrswesen revolutioniert, die nach Ihren Erfindern benannten Bunsenbrenner und Zeppeline sind weltweit ein Begriff.
Die chemische Forschung wurde unter anderem von Otto Hahn und Justus von Liebig mit geprägt. Mit ihren erfolgreichen Erfindungen sind Namen wie Johannes Gutenberg, Werner von Siemens, Wernher von Braun, Konrad Zuse und Philipp Reis Bestandteile der technologischen Allgemeinbildung. Auch viele bedeutende Mathematiker wurden in Deutschland geboren, so zum Beispiel Adam Ries, Friedrich Bessel, Richard Dedekind, Carl Friedrich Gauß, David Hilbert, Emmy Noether, Bernhard Riemann, Karl Weierstraß und Johannes Müller (Regiomontanus). Weitere wichtige deutsche Forscher und Wissenschaftler sind Christiane Nüsslein-Volhard, Gottfried Wilhelm Leibniz, Alexander von Humboldt, Max Müller, Theodor Mommsen, Robert Koch und Max Weber.
Radio und Fernsehen sind auch von deutschen Erfindern geprägt worden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Sendungen zu allen Themen erfolgte bisher über analog verbreitetes terrestrisches Fernsehen (UHF/VHF), regionale Kabelunternehmen (meist analog) und per Satellit. Seit 2003 erfolgt die Versorgung mit terrestrischem Fernsehen in Ballungsgebieten digital, das heißt über den DVB-T-Standard. Eine komplette Digitalisierung des Fernsehens und des Hörfunks ist geplant. Einige Anbieter bieten ihr Programm inzwischen auch über das Internet an, also im Rahmen von (oft kostenpflichtigem) IPTV bzw. als Internetradio-Angebote.
Deutschland hat ein vom Gesetzgeber gewolltes duales Rundfunksystem, das heißt neben dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren zahlreiche private Rundfunkanbieter, deren Programme meist werbefinanziert sind.
Beim Fernsehen in Deutschland gibt es neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dem unter anderem die Sender der ARD und des ZDF angehören, auch privatrechtliche Fernsehanbieter. Zu ihnen gehören unter anderem die ProSiebenSat.1 Media AG, die RTL Group, MTV Networks Deutschland, NBC Universal Deutschland, die Tele München Gruppe sowie regionale Anbieter. Neben frei empfangbaren Fernsehsendern existieren außerdem digitale Bezahlfernsehangebote von Kabelnetzbetreibern sowie der Bezahlfernsehsender Sky.
Die Hörfunklandschaft Deutschlands ist stark von Regionalsendern geprägt, die meist nur in einem oder einigen aneinander grenzenden Bundesländern senden. Diese Radioprogramme sind oft öffentlich-rechtlich dominiert und werden von den jeweiligen Landesrundfunkanstalten, wie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) oder dem Bayerischen Rundfunk (BR), aber auch von privaten Radioanbietern ausgestrahlt.
Die überregionale Presselandschaft des Landes ist sehr vielfältig, zu den meistgelesenen Tageszeitungen gehören die Bild, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie die Süddeutsche Zeitung. Wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazine sind unter anderem „Der Spiegel“, der „Focus“ und die Zeitschrift „Stern“. Charakteristisch für das regionale und lokale Presseangebot ist jedoch der sogenannte Ein-Zeitungs-Kreis, d. h. in den meisten Regionen gibt es nur eine Lokalzeitung und damit ein Monopol.[88]
Ende 2008 verfügten 75 Prozent der Bevölkerung über einen Internetanschluss; etwa 27,5 Prozent konnten auf einen Breitbandanschluss zurückgreifen.[89] Der Nutzung von Social Media kommt eine immer bedeutendere Rolle zu. Die Bruttoreichweite der Social Networks betrug per Januar 2011 47,9 Millionen Personen.[90]
Die Frankfurter Buchmesse gilt als bedeutendster Treffpunkt des internationalen Verlagswesens und der Literaturszene.
Sport hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. 2007/08 waren etwa 27,5 Millionen Deutsche in 91.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.[91] Die überwiegende Anzahl der Sportvereine sind im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammengefasst.
Die beliebteste Sportart in Deutschland ist Fußball. Über 6,68 Millionen Mitglieder und fast 180.000 Mannschaften (Stand: 2009) sind im Deutschen Fußball-Bund organisiert,[92] der die Fußball-Weltmeisterschaften 1974 und 2006 ausrichtete und weltweit einer der größten und erfolgreichsten Sportfachverbände ist. Deutschland ist bisher das einzige Land, das im Fußball sowohl bei den Frauen als auch den Männern Europa- und Weltmeister werden konnte.
Deutschland ist Dritter im ewigen Medaillenspiegel der Olympischen Spiele.
Die Handball-Bundesliga wird oft als die beste Spielklasse der Welt angesehen, die Herren-Nationalmannschaft wurde 2007 zum dritten Mal Weltmeister. Beinahe 850.000 Mitglieder gehören rund 4.600 Vereinen an (Stand: 2009).[93] Der Dachverband des deutschen Handballs ist der Deutsche Handballbund.
Im Feldhockey wurde Deutschlands Herrenmannschaft 2002 und 2006 Weltmeister sowie 1972, 1992 und 2008 Olympiasieger. Die Damen wurden 2004 ebenfalls Olympiasieger.
Zu den ältesten Sportarten zählt das Sportschießen. Der Deutsche Schützenbund hat etwa 1,5 Millionen Mitglieder. Insgesamt gibt es deutschlandweit etwa sechs Millionen Sportschützen.[94]
Basketball und Eishockey werden zunehmend beliebter, sind jedoch in Bezug auf die Fernsehzuschauerzahlen und die Medienpräsenz nicht mit dem Fußball zu vergleichen. Im Basketball ist der deutsche Dirk Nowitzki, der 2007 zum MVP (wertvollster Spieler) in der nordamerikanischen Profiliga NBA gewählt wurde, einer der besten Spieler der Welt.[95] Zuvor gelang es in den 1990er-Jahren Detlef Schrempf als Deutscher den Sprung in die NBA. Zu seiner Zeit war Schrempf der beste deutsche Basketballspieler.
Tennis erlebte in den 1980er- und 1990er-Jahren durch die Erfolge der deutschen Berufssportler Michael Stich, Boris Becker und Steffi Graf einen Boom, hat seitdem aber wieder etwas an Popularität verloren.
Beim Motorsport richtet sich das öffentliche Interesse besonders auf die Formel 1 und die DTM, wo deutsche Fahrer jeweils Spitzenerfolge erzielen, insbesondere MercedesGP-Pilot Michael Schumacher, der mit sieben Weltmeistertiteln der erfolgreichste Formel-1-Fahrer aller Zeiten ist.
Laufsport ist eine der weitverbreiteten Hobbyaktivitäten (Berlin-Marathon)
Die Beliebtheit des Radsports hängt in starkem Maße von den aktuellen Erfolgen deutscher Fahrer ab. Rudi Altig (in den 1960er-Jahren) und Jan Ullrich (Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre) gehören zu den erfolgreichsten Radsportlern der Welt.
Auch im Boxen kann Deutschland auf Erfolge zurückblicken. Herausragende Sportler waren unter anderem Max Schmeling, Henry Maske und Regina Halmich.
Im Tischtennis gilt Timo Boll als einer der besten Spieler der Welt.
Große Erfolge konnten deutsche Sportler auch in weiteren Sportarten wie Fechten, Reiten, Ringen, Rudern, Kanusport, der Leichtathletik und im Schwimmsport erreichen.
Im Wintersport sind deutsche Sportler ebenfalls sehr erfolgreich. Im Bobsport, Rennrodeln, Biathlon, Langlauf und Eisschnelllauf konnten sie regelmäßig Medaillen bei Welt- und Europameisterschaften sowie bei den Olympischen Spielen gewinnen. Populäre Wintersportarten mit langer Tradition sind auch das Skispringen, bei dem Sven Hannawald und Jens Weißflog Geschichte schreiben konnten, und der alpine Skisport, wo allerdings die Damen deutlich erfolgreicher abschneiden als die Herren.
Portal:Deutschland – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Deutschland
Gesprochene Version [Bearbeiten]
- Margarete Graf: Schnellkurs Deutschland, DuMont, Köln 2007, ISBN 978-3-8321-7760-7.
- Bernard Nuss: Das Faust Syndrom – Ein Versuch über die Mentalität der Deutschen, Bouvier Verlag, Bonn/Berlin 1993, ISBN 3-416-02372-2.
- Axel Schildt, Detlef Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte: Die Bundesrepublik von 1945 bis zur Gegenwart. Carl Hanser Verlag, München 2009, ISBN 3-446-23414-4.
- ↑ § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund).
Die Frage, ob unter Deutsch rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die niederdeutsche Sprache subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: Während der BGH in einer Entscheidung zu Gebrauchsmustereinreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt in plattdeutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19. November 2002 – Az.: X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu § 82a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10. Oktober 1927 – K 48, HRR 1928, 392) unter dem Begriff deutsche Sprache sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.
- ↑ a b Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Gebiet und Bevölkerung – Fläche und Bevölkerung, Stand: 5. März 2010. Abgerufen am 1. Februar 2010.
- ↑ Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Bevölkerung am Monatsende
- ↑ Bevölkerungsdichte ungerundet: 81.882.342 Einwohner/357.111,91 km² = 229,290 Einwohner pro km². Berechnet am 1. Februar 2010.
- ↑ International Monetary Fund: World Economic Outlook Database (BIP 2008 nach Ländern), Stand: April 2009. Abgerufen am 6. Februar 2010.
- ↑ destatis.de: Öffentliche Schulden 2010 um 18 % auf fast 2 Billionen Euro gestiegen, Pressemitteilung Nr. 069 vom 21. Februar 2011.
- ↑ a b Human Development Report 2010 S. 143–147. Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen. Abgerufen am 4 November 2010.
- ↑ Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (BVerfG 2 BvF 1/73, 31. Juli 1973: „[…] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. […]“)
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung: Grundgesetz. Abgerufen am 5. Juli 2010.
- ↑ Wilhelm Schmidt, Geschichte der deutschen Sprache. Ein Lehrbuch für das germanistische Studium. 7., verbesserte Aufl., Stuttgart/Leipzig 1996, S. 80 f.
- ↑ Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Johann von Cube, Basel 1487, Seite 6, zweite Spalte, unterer Bereich. Abgerufen am 5. Februar 2010.
- ↑ „Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos…“, zit. nach Theodor Heuss, späterer Bundespräsident, in den Beratungen des Parlamentarischen Rates, 1948.
- ↑ Vgl. zur offiziellen Kurzform der amtlichen Staatsbezeichnung die Mitteilung der Bundesregierung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 3. Oktober 1990, dass die Bundesrepublik Deutschland ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Vereinten Nationen unter dem Namen ‚Deutschland‘ auftreten werde (s. hierzu: Multilateral Treaties Deposited with the Secretary General 1996, S. 9 Anm. 13).
- ↑ Christoph Möllers bezeichnet die völkerrechtliche Identität seit 1866/1867 als „mittlerweile allgemeine Ansicht“ (Staat als Argument, München 2000, S. 163).
- ↑ Klimadaten: Gebietsmittelwerte von Deutschland
- ↑ Herdegen, § 8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): „Die Gliedstaaten verfügen – nur – insoweit über eine (partielle und abgeleitete) Völkerrechtssubjektivität, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“
Ipsen, § 5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): „Ihre Völkerrechtssubjektivität [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, dass sie von der Völkerrechtssubjektivität des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [= derivativ] und nicht originär ist.“
- ↑ Vgl. Hesselberger, Das Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20, Rn. 1, 7; Avenarius, Die Rechtsordnung, 3. Aufl., S. 23 f.
- ↑ Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung, 9. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1995, S. 50.
- ↑ Christian Schramek, Politische Führung in supranationalen Mehrebenensystemen: die Europäische Union, in: Martin Sebaldt, Henrik Gast (Hrsg.): Politische Führung in westlichen Regierungssystemen. Theorie und Praxis im internationalen Vergleich, VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17068-8, S. 307; vgl. dazu Henrik Gast, Politische Führung in der Kanzlerdemokratie: die Bundesrepublik Deutschland, ebd., S. 95 f.
- ↑ Statistisches Bundesamt: Öffentliches Finanzierungsdefizit auf 105,5 Milliarden Euro gestiegen
- ↑ Monatsbericht Oktober 2009 des Bundesfinanzministeriums.
- ↑ Für diesen Bereich haben die Länder durch Verwaltungsabkommen und Staatsverträge Verwaltungs- und Gerichtszuständigkeiten geregelt, die Gebietshoheit ist damit aber nicht geklärt.
Beispiele für solche Verträge sind das (Verwaltungs-)Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg von 1974, der Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen von 1983 oder der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers der Nordsee und der Elbmündung von 2001. Zu den rechtlichen und geschichtlichen Aspekten siehe Rainer Lagoni: Ländergrenzen in der Elbemündung und der Deutschen Bucht, Berlin 1982. ISBN 3-428-05240-4.
- ↑ Hans Ehlert: Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik: 1945–1956, Bd. 3. Die NATO-Option, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Oldenbourg, München 1993, ISBN 3-486-51691-4, S. 826 ff.
- ↑ Berlin Information-center for Transatlantic Security: US-Atomwaffen in Deutschland und Europa, Stand: 30. Juni 2008. Abgerufen am 1. Februar 2010.
- ↑ Spiegel Online: USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt, 9. Juli 2007. Abgerufen am 1. Februar 2010.
- ↑ konkludent durch die Ernennung der bisherigen Stadtregierung der Stadt Bremen zur neuen Landesregierung bei Wiedergründung des Landes aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen (heute auch Teil der Stadt Bremen), dem Stadtkreis Wesermünde samt der Stadt Bremerhaven (heute komplett Bremerhaven) am 21. Januar 1947 (rückwirkend zum 1. Januar) durch Proklamation Nr. 3 der amerikanischen Militärregierung; de facto als Regierungssitz (Senat) [1] und Sitz des Parlaments (Bürgerschaft) [2] sowie anderer oberster Landesorgane
- ↑ durch Organisationsverfügung Nr. 1 der amerikanischen Militärregierung vom 12. Oktober 1945
- ↑ durch ein Memorandum der britischen Militärregierung zur Verschmelzung der Provinzen Rheinland und Westfalen vom 1. August 1946 (Verordnung Nr. 46) [3]
- ↑ durch Entscheidung des Landtages vom 16. Mai 1950
- ↑ durch Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 16. August 1946 [4]
- ↑ nach Artikel 44 III der Thüringischen Landesverfassung
- ↑ Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Stand der Einwohner- und Bevölkerungszahlen, Stand: 31. Dezember 2007.
- ↑ Zuvor existierte von 1663 bis 1806 ein „Immerwährender Reichstag“ in Regensburg, und die Habsburger waren bis zuletzt Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
- ↑ Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. München 2000, S. 49.
- ↑ Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. München 2000, S. 51 ff.
- ↑ Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 1983, S. 24 f.
- ↑ Gleiches aktives und passives Wahlrecht, unanbängig vom Einkommen, galt hinfort nicht nur bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag, sondern auch zum Parlament im Land Preußen, wo zuvor ein Dreiklassenwahlrecht, und nur für Männer, gegolten hatte.
- ↑ Zu diesem Stichtag sowie den damit verbundenen völkerrechtlichen Konsequenzen siehe Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, Teil II Kap. III (Fn 26 f.), S. 98–101.
- ↑ Kay Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 196.
- ↑ Vgl. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, S. 49.
- ↑ Bundesministerium der Justiz: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889)
- ↑ Bundesverfassungsgericht: Urteil des BVerfG – Aktenzeichen 2 BvE 1/03.
- ↑ FDP macht Merkel zur Kanzlerin von Schwarz-Gelb auf t-online.de
- ↑ Biografie von Dr. Guido Westerwelle, FDP, Auftritt auf der Webseite des Deutschen Bundestages
- ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Bevölkerungsstand. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Durchschnittliche Kinderzahl pro Frau, Stand: 2010. Abgerufen am 12. November 2010.
- ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Geburten und Sterbefälle, Stand: 2008. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ Statistisches Bundesamt: Durchschnittliche Kinderzahl je Frau sinkt 2009 leicht auf 1,36, Stand: 2010. Abgerufen am 12. November 2010.
- ↑ Zeitreihe zur Anzahl der Ausländer 1979 bis 2010, Statistisches Bundesamt als Grafik aufbereitet von Statista.
- ↑ Ausländische Bevölkerung – FS 1 R. 2, Daten des Statistischen Bundesamtes.
- ↑ Einbürgerungen – FS 1 R. 2.1, Daten des Statistischen Bundesamtes.
- ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Migration und Integration, Stand: 2008. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ 5,5 Millionen nach Gabriele Diekmann-Dröge, Proseminar: Sprachenpolitik: Das Beispiel Niederdeutsch, Institut für Germanistik
- ↑ 27 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins, 23 % der Mecklenburg-Vorpommerns, 14 % der Niedersachsens, 10 % der Nordrhein-Westfalens und je 5 % der Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, zusammen ca. 4 Mio. – noch nicht inbegriffen sind Hamburg und Bremen sowie die rund 200.000 Sprecher des Plautdietschen, die überwiegend außerhalb der Erhebungsgebiete wohnen; Zahlen gemäß Vorlesung „Niederdeutsch in Geschichte und Gegenwart“ – Niederdeutsch heute: Eine Bestandsaufnahme (unter Berufung auf Frerk Möller: Plattdeutsch im 21. Jahrhundert. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Leer 2008, S. 22 f.). Nach dieser Quelle beherrschen sogar rund 30 Mio. aller Deutschen (37 % der Bundesbürger) Niederdeutsch sehr gut, gut oder mäßig.
- ↑ Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage auf Basis der erhobenen Zahlen aus den Jahren 2004, 2007 und 2008 – die Türkeistämmigen mit anderer Muttersprache sprechen in der Regel Türkisch als Zweitsprache.
- ↑ Europäische Kommission: Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Sicherung von Regional- und Minderheitensprachen, Stand: 27. Oktober 2006. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ Stefano Testa Bappenheim, Die Haftpflicht und die religiösen Institute in Deutschland, LIT Verlag, Münster 2006, S. 31.
- ↑ Vgl. dazu Karl-Hermann Kästner, Die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit 1961, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. von Gerhard Leibholz. Neue Folge Bd. 27, Mohr Siebeck, Tübingen 1978, S. 280 f.; Götz Klostermann, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen – Rechtsgrundlagen im kirchlichen und staatlichen Recht (= Jus Ecclesiasticum; Bd. 64), Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 11 ff., 79; Michael Meyer-Blanck, Birgit Weyel, Studien- und Arbeitsbuch Praktische Theologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, S. 204.
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz: Kirchliche Statistik: Bevölkerung und Katholiken 1965–2008 (PDF). Abgerufen am 13. Februar 2010.
- ↑ Die Landeskirchen der EKD, Tabelle 1.2 (PDF). Abgerufen am 13. Februar 2010.
- ↑ Neuapostolische Kirche Zahlen und Fakten. Abgerufen am 14. Februar 2010.
- ↑ REMID mit Mitgliederzahlen der Neuapostolischen Kirche für 2007 und 2008. Abgerufen am 14. Februar 2010.
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz: Zahlen & Fakten. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ a b Tabelle 1.3 Bevölkerung und Kirchenzugehörigkeit nach Bundesländern, Stand: 31. Dezember 2008. Abgerufen am 13. Februar 2010.
- ↑ Näheres siehe Welthandel/Tabellen und Grafiken
- ↑ Exportweltmeister Deutschland – Titel auf Zeit?, Statistisches Bundesamt (PDF)
- ↑ Statistisches Bundesamt: Exporte von Waren und Dienstleistungen, Stand: 24. November 2009. Abgerufen am 2. Februar 2010.
- ↑ Statistisches Bundesamt Deutschland: Ausfuhr im Jahr 2009 insgesamt um 18,4 % niedriger als 2008, Pressemitteilung Nr. 045 vom 9. Februar 2010. Abgerufen am 25. Februar 2010.
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Top 100 in Deutschland (Link nicht mehr abrufbar)
- ↑ U.S. Energy Information Administration, Stand: 2008. Abgerufen am 23. September 2010.
- ↑ Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 2006. Abgerufen am 23. September 2010.
- ↑ BBC: Germany country profile. Abgerufen am 14. September 2010.
- ↑ Marco Fröb, Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Standortwettbewerb, GRIN Verlag, 2007, S. 11.
- ↑ Vgl. Otto Dann, Nation und Nationalismus in Deutschland: 1770–1990, 3., überarb. und erw. Aufl., Beck, München 1996, ISBN 3-406-34086-5, S. 48 f.
- ↑ docupedia.de: Mediengeschichte, Stand: 2010. Abgerufen am 21. September 2010.
- ↑ Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). bund.de. Bundesverwaltungsamt. Archiviert vom Original am 23. April 2011. Abgerufen am 23. April 2011.
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- ↑ BBC World Service Poll, Meldung vom 7. März 2011. Abgerufen am 7. März 2010.
- ↑ Berliner Morgenpost: Echo in Berlin – weit mehr als ein Musikpreis. Abgerufen am 24. März 2011.
- ↑ Medienhandbuch.de: Rekordergebnis an den Kinokassen in der EU, Stand: 2010. Abgerufen am 8. Mai 2010.
- ↑ Artikel 2 EV – Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit
- ↑ Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919, der nach Art. 140 GG „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ ist.
- ↑ Nicht zufällig wurden die Deutschen im Zweiten Weltkrieg von den Amerikanern „Krauts“ genannt.
- ↑ Jede zweite deutsche Frau wird 85 Jahre alt. Welt Online, Meldung vom 4. November 2010. Abgerufen am 4. November 2010.
- ↑ United Nations – Department of Economic and Social Affairs: Population Division. Abgerufen am 1. Februar 2010.
- ↑ Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
- ↑ Hermann Meyn, Massenmedien in Deutschland, UVK, Konstanz 2004
- ↑ International Telecommunication Union: ICT Statistics – Germany. Abgerufen am 1. Februar 2010.
- ↑ Die wichtigsten Social Media Plattformen Deutschlands im Überblick. Social Media Schweiz. Abgerufen am 8. März 2010.
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- ↑ Spiegel Online: Ehrung: Nowitzki zum MVP gewählt. Meldung vom 11. Mai 2007. Abgerufen am 1. Februar 2010.
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