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Personenkraftwagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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PKW ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter PKW (Begriffsklärung) aufgeführt.

Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW), in der Schweiz Personenwagen (PW), sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder kurz Auto, technisch Kraftwagen, genannt.

Inhaltsverzeichnis

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Definitionen [Bearbeiten]

Typische zeitgenössische Pkw sind der VW Golf VI...
...und der Opel Astra J

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 70/156/EWG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefGKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 70/156/EWG. Des weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.

Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 t und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt.

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.

Nota bene zum Wortgebrauch:

  • In der Schweiz wird statt von Personenkraftwagen schlicht von Personenwagen gesprochen; die entsprechende Abkürzung heißt dann auch „PW“ statt „Pkw“.
  • Der Abkürzung wird gemäß Duden im Plural ein s angehängt, obwohl die Langform Personenkraftwagen auch im Plural auf en endet: Pkws. Als seltenere Form gibt der Duden allerdings auch die Pluralbildung Pkw ohne angehängtes s an.[1]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Beleg benötigt
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